Kfz-Ersatzteile: GDV sieht „monopolartige“ Strukuren

Für mehr Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt könnte eine Lockerung des sogenannten Designschutzes sorgen. In seiner aktuellen Form schützt der Designschutz nicht nur das Design eines Autos, sondern alle sichtbaren Karosserie-Ersatzteile. Die Folge: Neue Kotflügel, Motorhauben, Scheinwerfer oder Windschutzscheiben können Autofahrer und Werkstätten nur vom Hersteller des Autos kaufen.

Gesetzgeber ist gefordert

„So wird der Wettbewerb ausgeschaltet und der Markt für sichtbare Ersatzteile monopolisiert“, sagt Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung im GDV. „Besser und vermutlich auch günstiger wäre es, wenn die Verbraucher zwischen verschiedenen Ersatzteil-Herstellern wählen könnten.“ Die Versicherungswirtschaft fordert daher, die sichtbaren Karossiere-Teile künftig vom Designschutz auszunehmen – und diese sogenannte Reparaturklausel sowohl für Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtwagen gelten zu lassen. (dr)

 

Foto: GDV

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