Altersvorsorge: Gemeinsame Forderungen von GDV, BVI und Bausparkassen

1. Ausgestaltung von Standardprodukten: Standardisierte Riester-Produkte sollten als einfache Basisprodukte die mittlerweile sehr vielfältig geratene Produktlandschaft ergänzen. Die Standardprodukte sollten auf die Kerneigenschaften einer ergänzenden Alterssicherung reduziert werden. Damit könnten sie einfacher beraten und digital umgesetzt werden. Beratungsintensive und komplizierte Wahlentscheidungen der Kunden sollen entfallen.
2. Förderung transparenter gestalten: Schon heute werden im Mittel auf jeden eingezahlten Euro 50 Cent an Zulagen gewährt. Diese Förderquote sollte für alle Kunden garantiert werden. Die aus Bürgersicht in ihren Wirkungen nur schwer durchschaubare heutige Fördersystematik wäre leichter verständlich und auf einen Blick erkennbar sehr attraktiv. Für Geringverdiener und Familien blieben Grund- und Kinderzulagen erhalten.
3. Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises: Die komplexe Abgrenzung der förderberechtigten Personenkreise sollte komplett entfallen zu Gunsten einer Förderbarkeit aller unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland. Dazu gehören insbesondere auch Selbstständige.
4. Beitragsgarantie lockern: Die heutige Zusage der 100 %-Garantie der Brutto-Beiträge erschwert eine chancenreiche Kapitalanlage. Es ist daher erforderlich, die gesetzlich vorgeschriebene Garantie passend zu den aktuellen Kapitalmärkten neu zu justieren, ohne die Sicherheitsbedürfnisse der Kunden aufzugeben. Insbesondere Standardprodukte müssen Kunden auch bei gelockerten Garantien weiter ein ausreichendes Maß an Sicherheit garantieren.
5. Zulageverfahren automatisieren: Statt der Zulagenbeantragung sollte eine automatisierte Meldung der Höhe der eingegangenen Beiträge durch die Anbieter automatisch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Beitragsjahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen. Die ZfA sollte die Voraussetzungen für die Zulagengewährung abschließend vor der Auszahlung prüfen. Mit der Umstellung kann die Zahl der Zulagenrückforderungen von gegenwärtig rund 800.000 pro Jahr um über 90 Prozent reduziert und damit erheblicher Verwaltungsaufwand gespart werden.

Foto: Shutterstock

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