Ansprüche retten mit Rentensplitting

Das Rentensplitting führt dazu, dass die eigene Altersrente höher wird. Doch es gibt auch Fallstricke. Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung

Margit Winkler: Das Rentensplitting führt immer zum unwiderruflichen Verzicht auf Witwenrente. Diese Regelung ist für vermögenden Rentner interessant und sollte von einem Fachmann begutachtet werden, denn es gibt kein Zurück.
Margit Winkler: „Das Rentensplitting ist für vermögende Rentner interessant und sollte von einem Fachmann begutachtet werden, denn es gibt kein Zurück.“

Häufig fallen Witwenrenten weg. Der Staat berücksichtigt sämtliche Einkommensarten, bevor die/der Witwe/r dauerhaft das Hinterbliebenengeld erhält. Gerade bei den fleißigen Babyboomern, die mit Mieteinnahmen, Zusatzrenten und Erträgen aus Kapitalvermögen weitere Einnahmen generieren, geht der überlebende Partner häufig leer aus.

Das muss in vielen Fällen nicht sein. Das Rentensplitting führt dazu, dass die eigene Altersrente höher wird. Doch es gibt auch Fallstricke. Hier sind die Tipps zur Rettung der Rente.

Voraussetzungen:

1. Gilt für Ehepaare, die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner ab dem 31. Dezember 1961 geboren sind.
2. Beide brauchen mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten bis zur Altersrente.
3. Beantragung ab Erreichen der Regelaltersrente oder bei Hinterbliebenenrente innerhalb eines Jahres nach Tod.

Situationen und Auswirkungen des Rentensplittings:

1. Witwe/r: Alle Einkünfte des Überlebenden (mehr als rund 800 Euro netto) führen zur Kürzung oder Streichung der Hinterbliebenenrente. Auswirkung: höhere Altersrente des Überlebenden.
2. Altersrente: Splitting der Ansprüche während der Ehezeiten, das dazu führt, dass eine Rente niedriger und die andere höher ausfällt. Auswirkung: Wenn der Partner mit zuvor höheren Ansprüchen stirbt, hat der andere Partner weiterhin eine höhere eigene Rente.
3. Kindererziehung: Wenn der Überlebende ein Kind erzieht, führt Rentensplitting zum Anspruch auf die höhere Erziehungsrente, die allerdings mit dem 18. Lebensjahr des Kindes endet. Ab Beginn der Altersrente ist die eigene Rente höher.
4. Wiederheirat: Rentensplitting erhöht immer die eigene Altersrente. Bei Wiederheirat fällt also keine Witwenrente weg. Auswirkung der Heirat kann möglicherweise das Wegfallen der Halbwaisen- oder Waisenrente sein. Diese wird nur bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

Seite zwei: Kompliziertes Verfahren

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