Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Mietendeckel

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Für Berliner Mieterinnen und Mieter bleibt die Rechtslage zum Mietendeckel unübersichtlich. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts dürfen Bezirksämter auf Grundlage des Gesetzes Mieterhöhungen untersagen. Das Gesetz sei nicht offenkundig verfassungswidrig und dürfe deshalb angewandt werden, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Dagegen hält das Landgericht das Gesetz formell für verfassungswidrig. Das letzte Wort wird daher das Bundesverfassungsgericht haben. Seine Entscheidung wird in den nächsten Monaten erwartet.

Im Kern geht es um die Frage, ob Berlin ein solches Gesetz auf Landesebene erlassen und damit die Vorschriften des bürgerlichen Rechts vorübergehend überlagern darf. Das Verwaltungsgericht sieht Berlin im Recht. Im konkreten Fall hatte das Bezirksamt Pankow eine Mieterhöhung durch ein Wohnungsunternehmen gestoppt, nachdem der betroffene Mieter sich an das Amt gewandet hatte. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Seit dem Februar 2020 sind die Mieten in Berlin für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab übernächstem Jahr dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. (dpa-AFX)

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