Möblierte Wohnungen: Checkliste für Vermieter

Ist die Wohnung möbliert, sei es empfehlenswert, eine Inventarliste zu verwenden. Viele Vermieter würden nicht jeden einzelnen Gegenstand notieren, sondern Sammelbegriffe verwenden wie Besteck oder Geschirr.

Je wertvoller einzelne Gegenstände sind, umso eher sollten diese jedoch in der Inventarliste explizit aufgeführt werden, bei einem Fernseher zum Beispiel auch das genaue Fabrikat. Die schriftlich fixierten Punkte sollten wie der Mietvertrag in zwei Exemplaren von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.

4. Kaution und Quittung

Auch bei möblierten Wohnungen zum Wohnen auf Zeit sei es üblich, dass der Mieter Kaution zahlt. Die Miete für den ersten Monat sowie die Kaution werden normalerweise vorab, spätestens bis zur Übergabe der Wohnung gezahlt. Barzahlungen müssen vom Empfänger quittiert werden.

5. Mietvertrag ohne Besichtigung

Seit dem 13. Juni 2014 gilt eine gesetzliche Regelung, die professionelle Vermieter beachten müssen, wenn der Mietvertrag ohne vorherige Besichtigung der Wohnung abgeschlossen wird.

Ist der Vermieter ein Unternehmer oder erfolgt die Vermietung über eine Hausverwaltung und ist der Mieter ein Verbraucher, steht diesem laut IVD ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Unterlässt der Vermieter die Widerrufsbelehrung, verlängere sich das Widerrufsrecht auf zwölf Monate ab Abschluss des Mietvertrages.

6. Kontaktdaten für den Notfall

Für den Notfall, wie beispielsweise ein Wasserschaden, sollten Vermieter ihren Mietern die Kontaktdaten der wichtigsten Ansprechpartner geben. Der Mieter benötige die Kontaktdaten vom Hausmeister, der Hausverwaltung oder einer anderen Person, die sich in der Wohnung gut auskennt. (kl)

Foto: Shutterstock

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