Deutsche Finance bringt Klarstellung zu Bafin-Maßnahmen

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Die Bafin will sich „ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung“ machen (Symbolbild).

Mitte Juni hat die Finanzaufsicht Bafin bekannt gegeben, einen Sonderbeauftragten für die DF Deutsche Finance Investment GmbH bestellt und die Erteilung von Auskünften und Vorlage von Unterlagen angeordnet zu haben. Nun hat das Unternehmen die Maßnahmen eingeordnet, auch als Reaktion auf die öffentliche Berichterstattung.

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH unterliege als Kapitalverwaltungsgesellschaft der laufenden Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), heißt es in der Mitteilung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang habe die Bafin die DF Deutsche Finance Investment GmbH mit Bescheid vom 9. Juni 2026 verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Zur Überwachung der Umsetzung dieser Anordnung wurde ein Sonderbeauftragter bestellt. Seine Aufgabe bestehe darin, die Umsetzung der aufsichtlichen Auskunfts- und Vorlageanordnung vor Ort zu begleiten.


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In der öffentlichen Berichterstattung werde die Maßnahme teilweise als „Sonderprüfung“ oder „Sonderermittlung“ bezeichnet, berichtet die Deutsche Finance. „Diese Begriffe geben den Inhalt und den Charakter der aufsichtlichen Maßnahme nicht zutreffend wieder“, so das Unternehmen. Es geht demnach um eine auf fünf Immobilieninvestments mit einem gemeinsamen Co-Investor begrenzte Auskunfts- und Vorlagepflicht. „Anlass sind unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der vorgelegten Informationen zu den Investitionsstrukturen dieser Immobilieninvestments“, so die Deutsche Finance.

„Keine Feststellung von Pflichtverletzungen“

Die Maßnahme betrifft demnach die gemeinsame Investitionsstruktur mit einem Co-Investor — im Kern fünf Immobilienprojekte; die Portfolios der übrigen von der DF Deutsche Finance Investment GmbH verwalteten Fonds seien nicht Gegenstand der Anordnung. „Der Sonderbeauftragte überwacht die Umsetzung der Anordnung, hat keine Entscheidungs- oder Zustimmungsbefugnisse und ersetzt nicht die Geschäftsführung“, stellt die Deutsche Finance klar.

Laut der Veröffentlichung der Bafin diene die Anordnung dazu, sich ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung der geschlossenen Publikumsfonds durch die DF Deutsche Finance Investment GmbH zu verschaffen. „Sie enthält keine Feststellung von Pflichtverletzungen“, betont das Unternehmen. Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, jedoch sofort vollziehbar.

„Die DF Deutsche Finance Investment GmbH wird die Aufklärung weiterhin umfassend unterstützen. Sie hat ein eigenes Interesse daran, dass die angesprochenen Sachverhalte vollständig aufgeklärt werden“, kündigt das Unternehmen an.


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