Die Top 5 der Woche: Immobilien

Platz 3: Kundenurteil: Die fairsten Immobilienmakler 2019

Der Immobilienboom macht das Geschäft der Immobilienmakler nicht leichter. Um im harten Wettbewerb zu bestehen, müssen Makler ihr Handwerk umfassend beherrschen. Wer überzeugt mit Know-how und Fairness?

Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, hat das Analysehaus Servicevalue 1.934 Kundenurteile von 1.473 Kunden zu 23 verschiedenen Immobilienmaklern eingeholt.

Platz 2: Terminsache! Hausverwalter benötigen Gewerbeerlaubnis

Seit Inkrafttreten der neuen Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Hausverwalter am 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, eine Gewerbeerlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Immobilienverwalter einzuholen. Verwaltern, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens tätig waren, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Diese endet am 1. März 2019.

Platz 1: Bestellerprinzip: IVD sagt Nein und will Provisionsteilung

Der Immobiienverband Deutschland (IVD) ist votiert vehement gegen das Bestellerprinzip, das das Verhältnis von Verkäufern, Käufern und Maklern neu regeln soll. Es seien keine Vorteile für den Käufer zu erkennen.

Stattdessen plädiert er für eine andere Lösung. “In 75 Prozent der Märkte wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Das wird von allen Beteiligten als fair empfunden. Wir schlagen vor, diese Regelung bundesweit zu übernehmen. Die Aufteilung der Courtage ist gerecht und spiegelt zudem das Leistungsbild unserer Immobilienmakler wider”, sagt Michael Schick, Präsident des IVD.

Foto: Shutterstock

 

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