Die Abwicklung der Schadensfälle im Insolvenzverfahren der Element Insurance AG zieht sich weiter hin. Bestehende Ansprüche können derzeit nicht ausgezahlt werden, wie es in einer aktuellen Mitteilung auf dem Insolvenzportal heißt. Das betrifft auch Forderungen, die inhaltlich unstrittig sind.
Der Grund liegt wohl im Ablauf des Verfahrens: Bevor eine Zahlung erfolgen kann, müssen sämtliche angemeldeten Forderungen geprüft werden. Erst danach lässt sich bestimmen, in welcher Höhe die einzelnen Ansprüche bedient werden.
An einem schnellen Abschluss dieser Prüfung wird nach eigenen Angaben gearbeitet. Um das Verfahren zu beschleunigen, ist inzwischen ein externer Schadensdienstleister mit der Bearbeitung beauftragt worden. Auszahlungen im laufenden Jahr sind dennoch nicht mehr zu erwarten. Die Gläubigerinnen und Gläubiger sollen über den weiteren Fortgang informiert werden.
Forderungsanmeldung weiterhin möglich
Wer Ansprüche gegen Element hat, kann diese über das Gläubigerportal element-insolvenz.de anmelden. Dort finden sich zudem weitere Informationen zum Stand des Verfahrens. Wer seine Forderung bereits angemeldet hat, muss nichts weiter unternehmen.
Wie es zur Insolvenz kam
Das Insolvenzverfahren über den Schaden- und Unfallversicherer Element mit Sitz in Berlin wurde am 1. März 2025 eröffnet. Darin werden die Ansprüche aus Schadensfällen geprüft und abgewickelt, verantwortlich dafür ist der zuständige Insolvenzverwalter.
Auslöser der Krise war die Kündigung des wichtigsten Rückversicherungsvertrags der Gesellschaft. Element meldete daraufhin am 20. Dezember 2024 eine Überschuldung an. Bereits zuvor hatte die Bafin dem Insurtech das Neugeschäft untersagt, bevor im Januar 2025 zunächst das vorläufige und schließlich am 1. März 2025 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Bafin begleitet das Verfahren eng
Die Bafin begleitet das Verfahren eng und steht im regelmäßigen Austausch mit dem Insolvenzverwalter.















