Erbrecht: Vollmachten können Testamente sein

Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), kennt aus seiner Praxis die Schwierigkeit, die Laien mit dem Verfassen eines rechtswirksamen Testaments haben.

Tauchen im Testament rechtliche Begriffe auf, die widersprüchlich sind, weil ihre Bedeutung dem Erblasser unbekannt ist, muss der wahre Testierwille des Erblassers von den Gerichten ermittelt werden.

Das bedeutet, dass den Erben ein langwieriges gerichtliches Verfahren bevorsteht, in dem die Auslegung des Testaments durchaus zu einem ungewollten Ergebnis führen kann.

Jan Bittler empfiehlt deshalb, sich beim Verfassen eines Testaments unbedingt rechtlichen Rat einzuholen, um juristisch klare und eindeutige Regelungen zu treffen. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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