Rentenkommission legt Bericht vor: DIA mahnt zur Neubewertung des Vorsorgesystems

Peter Schwark
Foto: DIA
DIA-Sprecher Dr. Peter Schwark sieht in dem Papier einen bedeutsamen Ausgangspunkt.

Die Rentenkommission hat ihren lang erwarteten Bericht vorgelegt. Das DIA begrüßt den Reformansatz grundsätzlich. DIA-Sprecher Dr. Peter Schwark fordert aber eine Neubewertung der dritten Säule der Altersvorsorge.

Mit der Vorlage des Berichts der Rentenkommission steht die Alterssicherung in Deutschland vor einer potenziell weitreichenden Reform. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) bewertet die Empfehlungen grundsätzlich positiv – verbindet das aber mit einer konkreten politischen Forderung.


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DIA-Sprecher Dr. Peter Schwark sieht in dem Papier einen bedeutsamen Ausgangspunkt: „Der Bericht empfiehlt einen großen Reformansatz mit dem Potenzial, unser System der Alterssicherung langfristig zukunftsfähig zu machen.“ Gleichzeitig betont er, dass eine Reform dieses Ausmaßes nur dann gelingen kann, wenn alle Beteiligten bereit sind, bewährte, aber ausgediente Strukturen hinter sich zu lassen.

Schwark erinnert daran, dass ein parteiübergreifender Konsens in der Rentenpolitik die Bundesrepublik über viele Jahrzehnte geprägt hat – und dass dieser Grundkonsens zuletzt verloren gegangen sei. „Jetzt bietet sich die Chance, ihn wiederherzustellen“, so Schwark.

Spannung zwischen staatlichem Fonds und dritter Säule

Neben der grundsätzlichen Bewertung richtet das DIA den Blick auf eine konkrete Systemfrage: das Verhältnis zwischen dem kürzlich verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) und den Empfehlungen der Kommission. Schwark formuliert die Frage direkt: „Im Verhältnis zum jüngst verabschiedeten Altersvorsorgereformgesetz stellt sich allerdings die Frage, ob es tatsächlich noch einen öffentlichen Träger in der dritten Säule braucht, wenn ein staatlicher Fonds in der ersten Säule etabliert wird.“

Konkret geht es darum, ob ein staatlich organisierter Vorsorgeträger in der privaten, freiwilligen dritten Säule noch sinnvoll ist, wenn der Staat bereits über einen Fonds in der gesetzlichen Rentenversicherung in der ersten Säule aktiv wird. Eine Doppelstruktur könnte Ressourcen binden und das System unnötig verkomplizieren, mahnt Schwark.

Das DIA fordert deshalb, diesen Aspekt bei der weiteren Umsetzung des AVRG neu zu bewerten. Eine konsistente Architektur des Gesamtsystems sei Voraussetzung dafür, dass die Reform tatsächlich die gewünschte Wirkung entfalte.


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