Sachsen-Anhalt als Digitalvorreiter? Das ostdeutsche Bundesland mit der höchsten Pro-Kopf Verschuldung plant die Ausgabe von Krypto-Anleihen. Könnten die Anleihen eine Blaupause für eine Modernisierung der bewährten Emission von Staatsanleihen darstellen?
Laut dem Landesfinanzministerium sollen im Sommer 2026 im Rahmen von Neuverschuldungen von bis zu 100 Millionen Euro erstmalig durch einen öffentlichen Träger Kryptowertpapiere ausgegeben werden. Möglich ist die Ausgabe von Wertpapieren, die auf Distributed Ledger Technology (DLT) beruht, schon seit 2021: Der rechtliche Rahmen für die geplanten Emissionen beruht auf dem in diesem Jahr in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG).
Papierlose Inhaberschuldverschreibungen schon seit 2021 zulässig
Das eWpG trat am 14. Juni 2021 in Kraft. Es bildet den rechtlichen Rahmen für die vollständige Dematerialisierung von Schuld‑ und Beteiligungsrechten und ermöglicht damit, dass Wertpapiere ausschließlich in elektronischer Form geführt werden können. Vor dem eWpG war nach dem damaligen Wertpapierhandelsgesetz die Ausstellung von Wertpapieren in einer physischen Urkunde zwingend vorgeschrieben.
Nach dem eWpG wird ein elektronisches Wertpapier in ein zentrales, von der BaFin beaufsichtigtes, elektronisches Wertpapier‑Register eingetragen. Dieses Register verleiht dem elektronischen Wertpapier dieselbe Rechtswirkung wie einer Urkunde in Papierform (vgl. § 2 Abs. 1 eWpG). Für die technische Umsetzung wird eine Distributed‑Ledger‑Technologie (DLT) – etwa eine Blockchain – eingesetzt. Durch die kryptografische Verkettung von Blöcken wird die Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit aller Buchungen gesichert.

Christian Conreder (Foto: Rödl & Partner)
Abwicklung mit der Deka— und ohne Zentralverwaltung
Im Sommer 2026 will das Finanzministerium Sachsen‑Anhalts die geplante Kryptowertpapier‑Emission platzieren. Die technische Infrastruktur wird von der Swiat GmbH bereitgestellt – ein Tochterunternehmen der Sparkassen‑Finanzgruppe Deka. In dem von der Swiat betriebenen Netzwerk sind mehr als fünfzig institutionelle Anleger und fünf Depotbanken registriert, die als Teilnehmer und Verwahrer fungieren. Die Emission richtet sich ausschließlich an einen begrenzten Kreis von Kreditinstituten. Eine öffentliche Ausgabe der Wertpapiere scheint in absehbarer Zukunft nicht geplant: Beim bereitgestellten Netzwerk der Swiat handelt es sich um ein nicht‑öffentliches, ein permissioned, Netzwerk. Auf Basis der vom Ministerium der Finanzen festgelegten Parameter werden die Schuldverschreibungen als Security‑Token im Ledger der Swiat‑Blockchain erzeugt und anschließend den jeweiligen Depotkonten der Investoren zugewiesen. Das digitale Register führt die gleichzeitig als Emissionsbank auftretende Deka. Die sonst für die Abwicklung dieser Anleihegeschäfte fungierende Clearstream, Tochter der Deutschen Börse, benötigt es für die Transaktionen nicht. Das Geschäft läuft damit vollständig digital und ohne eine traditionelle Zentralverwaltung ab.
Mehr Tokenisierung wagen?
Der geplante Vorstoß des Landes wird unabhängig vom Erfolg der Anleihen wertvolle Praxiserfahrung sammeln und sich zugleich als attraktiver Finanzstandort zu präsentieren. Die grundsätzlichen Vorzüge einer rein digitalen Infrastruktur liegen auf der Hand: Durch die digitale Abwicklung lassen sich Verwaltungskosten senken, weil auf aufwändige Papierprozesse und manuelle Kontrollen verzichtet wird. Sollte die Struktur funktionieren, könnten Zins‑ und Tilgungszahlungen automatisiert über Smart‑Contracts abgewickelt werden, was eine schnellere Abwicklung im Vergleich zu herkömmlichen Papieranleihen verspricht. Eingewendet wird hierzu, dass eine rein digitale Infrastruktur auch in zentralisierten Systemen möglich ist. Dezentrale DLT-Systeme seien mithin nicht notwendig, um eine effizientere Abwicklung zu ermöglichen. Zudem wird angeführt, dass die Förderung dezentraler Strukturen insbesondere aus staatlicher Hand ein falsches Signal darstelle.
Wenngleich diese Einwände durchaus gewichtig sind, und nicht von der Hand zu weisen sein dürfte, dass das strukturschwache Bundesland sich der Öffentlichkeitswirkung der Ankündigung von Krypto-Anleihen bewusst war, dürfte es zu einfach sein, das Projekt als reinen PR-Coup zu klassifizieren. Vergleichbare Pilotprojekte wurde bereits mit positiven Ergebnissen getestet. In der Schweiz wurden im Kanton Basel‑Stadt und Lugano kommunale Anleihen als tokenisierte Wertpapiere emittiert. In den USA hat die Stadt Quincy in Massachusetts als erste Gemeinde municipal bonds in Form von Kryptowertpapieren ausgegeben. Eine Vorreiterrolle einzunehmen, und technische sowie regulatorische Erkenntnisse zu gewinnen, dürfte mithin nicht zu vernachlässigende Vorteile für die Zukunft bürgen. Die Finanzwirtschaft steht zudem vor neuen IT-Security Herausforderungen. Insbesondere seit den Entwicklungen um die neuen KI-Modelle von Anthropic, die aufgrund von IT-Sicherheitsbedenken vorrübergehend vom Markt genommen werden mussten, steigt die schon latente Sorge der Finanzmärkte vor Hacker-Angriffen noch weiter. DLT-Systeme werden im Rahmen dieser Diskussion immer wieder als mögliche Lösungen genannt, sodass von einer wachsenden Relevanz dieser Technologien ausgegangen werden dürfte.
Fazit
Mit dem Vorhaben, das erste staatliche Kryptowertpapier zu emittieren, setzt Sachsen‑Anhalt ein klares Zeichen für Innovation. Ein Schritt, der den deutschen Finanzplatz langfristig attraktiver machen kann, und mithin dazu geeignet ist, internationalen Vorurteilen über mangelnde Flexibilität und fehlenden Innovationsgeist der deutschen Behörden entgegenzutreten.
Rechtsanwalt und Partner Dr. Christian Conreder ist Praxisgruppenleiter Banking & Finance bei Rödl. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht, namentlich in den Bereichen des Kapitalanlagerechts. Weiterhin ist Dr. Conreder auf das Zahlungsverkehrsrecht spezialisiert. Neben Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emissionshäusern, Vermögensverwaltern und Family Offices berät er u.a. Banken, Zahlungsdienstleister, Kartenemittenten und FinTechs in zivil- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.













