Votum lobt Rentenkommission, hat aber noch Forderungen zur Ausgestaltung

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Martin Klein, Votum
Foto: Votum
Martin Klein, Votum: "Die ergänzende, individuell beratene Altersvorsorge bleibt unverzichtbar."

Der Votum Verband würdigt die Arbeit der Rentenkommission und deren Reformvorschläge. Zugleich sieht der Verband bei der konkreten Umsetzung entscheidende Punkte, die über den Erfolg der Reform entscheiden könnten. Vor allem bei der gesetzlichen Kapitalrente fordert er Nachbesserungen.

Der Votum Verband bewertet den Abschlussbericht der Rentenkommission grundsätzlich positiv. Nach Einschätzung des Verbandes verdient das Reformkonzept Anerkennung, da es wissenschaftlich fundiert erarbeitet wurde und trotz der unterschiedlichen Interessen innerhalb der Kommission zu einem gemeinsamen Ergebnis geführt hat. Auch die Bereitschaft der Politik, die Reformvorschläge aufzugreifen, bewertet Votum positiv.

Kritik richtet sich deshalb weniger gegen den Bericht selbst als gegen einzelne Punkte der bevorstehenden Umsetzung. Der Verband warnt davor, das Gesamtkonzept auf einzelne Aspekte zu reduzieren oder zentrale Empfehlungen zu verändern.


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Im Mittelpunkt steht dabei die vorgeschlagene gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Aus Sicht von Votum sollte Deutschland das Modell vollständig übernehmen. Dazu gehöre neben einem staatlichen Standardfonds auch die Möglichkeit, zwischen zertifizierten privaten Fonds zu wählen.

Gesetzliche Kapitalrente: Wettbewerb statt Staatsmonopol

Der Bericht der Rentenkommission sehe ausdrücklich vor, dass Versicherte alternativ zum staatlichen Fonds aus einer begrenzten Zahl zertifizierter privater Anlagefonds wählen können. Diese Wahlfreiheit dürfe in der politischen Umsetzung nicht verloren gehen.

Mit Blick auf Äußerungen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, wonach die Kapitalanlage „kostengünstig, professionell und renditeorientiert durch einen staatlichen Fonds erfolgen“ solle, sieht Votum einen Widerspruch zum Kommissionsbericht. Der Verband verweist darauf, dass die Ministerin selbst die Empfehlungen der Kommission als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet.

Nach Ansicht von Votum beruht der Erfolg des schwedischen Staatsfonds AP7 nicht auf seiner staatlichen Organisation, sondern auf dem Wettbewerb mit privaten Anbietern. Dieser Wettbewerb verbessere langfristig Qualität und Renditechancen. Voraussetzung dafür sei allerdings eine qualifizierte Beratung, damit Versicherte eine informierte Anlageentscheidung treffen können.

Kapitalanlage und Finanzbildung im Fokus

Zudem spricht sich Votum gegen eine politische Lenkung der Kapitalanlagen aus. Die Beiträge der Versicherten sollten ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Eine breit gestreute und renditeorientierte Kapitalanlage habe Vorrang vor industrie- oder standortpolitischen Zielen. Politisch motivierte Einzelinvestitionen könnten deutlich höhere Risiken bergen als breit diversifizierte Kapitalmarktanlagen.

„Vor der Leistung dieser Kommission haben wir großen Respekt. Klar ist aber auch: Eine kapitalgedeckte Komponente von zwei Prozent wird die Versorgungslücke der Menschen nicht schließen. Wer den Eindruck erweckt, der Staat könne die private und betriebliche Vorsorge auf diesem Wege ersetzen, weckt falsche Erwartungen. Die ergänzende, individuell beratene Altersvorsorge bleibt unverzichtbar – und genau hier werden wir mit konkreten Vorschlägen in die Debatte gehen“, betont Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbandes.

Auch die im Bericht vorgeschlagene stärkere Verzahnung von gesetzlicher Kapitalrente, Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente sieht der Verband kritisch. Ein staatlicher Fonds könne zwar als Standardlösung dienen, dürfe jedoch private Angebote nicht verdrängen. Die Frühstart-Rente solle junge Menschen an eigenverantwortliche Anlageentscheidungen heranführen und damit die Finanzbildung stärken.

Wahlfreiheit auch für Selbstständige

Die geplante Vorsorgepflicht für bislang nicht abgesicherte Selbstständige bewertet Votum grundsätzlich positiv. Sie könne helfen, Altersarmut zu vermeiden. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass Selbstständige ihre Beiträge vollständig selbst finanzieren müssten und häufig schwankende Einkommen hätten. Deshalb könne eine auf eine Grundabsicherung gegen Altersarmut begrenzte Pflicht den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern.

Entscheidend sei, dass Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und gleichwertigen privaten Vorsorgelösungen wählen können. Eine verpflichtende Einbindung ausschließlich in die gesetzliche Rentenversicherung lehnt der Verband ab.

Bei der betrieblichen Altersversorgung hält Votum eine abschließende Bewertung derzeit für verfrüht. Die Rentenkommission habe die Ausarbeitung konkreter Maßnahmen den Sozialpartnern übertragen. Positiv bewertet der Verband jedoch, dass die Kommission auf eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung verzichtet und obligatorische Beiträge weiterhin der ersten Säule der Altersvorsorge zuordnet.


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