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Weiterbildung im Umbruch: Was auf 34er-Vermittler zukommt

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Unabhängig von den aktuellen und künftigen Regelungen für die einzelnen 34er-Paragrafen gibt es eine noch recht neue Weiterbildungspflicht für alle Finanzdienstleister. Sie kommt aus einer ganz anderen Ecke: Dem AI Act der EU zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI oder englisch AI).

Auch diese Vorschrift enthält eine Weiterbildungspflicht. Denn demnach müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen.

Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen, nicht speziell für die Finanzbranche. Auch enthält sie keine konkrete Stundenzahl oder bestimmte Schulungsinhalte. Und doch ist der AI Act relevant. Denn die erforderliche KI-Kompetenz soll insbesondere ermöglichen, KI-Systeme korrekt anzuwenden, geeignete Maßnahmen bei ihrer Nutzung zu treffen und deren Outputs richtig zu interpretieren.

KI-Schulungen dokumentieren

Das sollte jeder Finanzdienstleister schon aus eigenem Interesse für sich sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewährleisten, einschließlich Datenschutz. Mit Blick auf den AI Act ist es indes ratsam, entsprechende Schulungen auch zu dokumentieren – und sei es nur für den Fall, dass es wegen des KI-Einsatzes eines Tages Theater gibt. Wie leicht kann es doch passieren, einen unrichtigen Sachverhalt, den die KI wie üblich mit dem Brustton der Überzeugung ausgespuckt hat, ungeprüft an den Kunden weiterzuleiten. Verantwortlich dafür ist immer der Vermittler, nicht die KI. 

Gefordert ist also auch eine neue Wachsamkeit. Generell stellt sich die Frage, inwieweit das KI-Zeitalter die persönlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten oder Eigenschaften verändert, über die erfolgreiche Finanzdienstleistende verfügen sollten oder müssen. “Sie benötigen die Offenheit, idealerweise das Interesse und eine gesunde Neugier, sich mit dem Thema KI auseinanderzusetzen. Die Frage ist ja nicht mehr, ob man KI einsetzt, sondern: wie”, antwortet Frank Rottenbacher in seiner Funktion als Vorstand von Going Public. 

Rottenbacher: „Beziehungspflege und -intensivierung immer wichtiger“

“Ein Hinterfragen, wie KI Prozesse verbessern kann beziehungsweise mit KI Prozesse komplett neu aufzusetzen, wird eine der wichtigen zukünftigen Aufgaben für Vermittlerinnen und Vermittler werden”, sagt er. Ziel müsse es sein, wieder mehr Zeit für die eigentliche Beratung beziehungsweise für den Aufbau einer persönlichen Beziehung mit den Kunden zu haben.

“Insofern werden Beziehungspflege und -intensivierung immer wichtiger. Denn gepaart mit Fachwissen, was immer noch für die Kontrolle und Einordnung von KI-Ergebnissen super wichtig sein wird, wird das das Erfolgs-Skill-Set der Zukunft sein”, so Rottenbacher.

In Bezug auf das KI-Weiterbildungsangebot konzentriert sich Going Public zunächst auf den gesetzlichen Rahmen: “Wir haben ein Schulungsangebot rund um die Anforderungen des EU-AI-Acts beziehungsweise der KI-Verordnung. Die Nachfrage ist hauptsächlich im Unternehmenskontext zu spüren, also wenn Unternehmen die Weiterbildung ihrer Vertriebspartner mit betreuen/steuern”, so Rottenbacher.

Vertriebserfolg mit KI

Andere Bildungsanbieter bieten auch Hilfestellung in Bezug auf den Vertriebserfolg mit KI. So finden sind zum Beispiel bei der Deutschen Makler Akademie Seminarthemen wie „Kundenkommunikation mit KI in der Versicherungsvermittlung – Künstliche Intelligenz als smarter Assistent im Vertrieb“ oder „Zukunftssicher beraten mit Künstlicher Intelligenz – Wie Versicherungsmakler mit Chat­GPT Zeit sparen, Abschlüsse steigern und ihren eigenen KI-Vertriebsassistenten aufbauen“. 

Das IVD Institut hat eigens eine Rubrik „KI in der Immobilienwirtschaft“ eingerichtet. Dort finden sich Themen wie „KI-Trends in der Immobilien-Leadgenerierung: So optimieren Sie Anfrageformulare und Kundenansprache für mehr Abschlüsse“, aber auch: „Zwei neue Abmahnfallen für Immobilienunternehmen: KI-Verordnung und EmpCo – was Sie jetzt wissen müssen“. EmpCo ist die EU-Richtlinie zu irreführender Umweltwerbung und Greenwashing. Die gesetzlichen Anforderungen werden also nicht weniger.

Neben dem Pflichtprogramm gibt es auch jede Menge Schulungen zu Produktthemen und -trends wie das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) und das Altersvorsorgedepot. Going Public etwa bietet dazu „AVRG als Vertriebschance“ per Online-Kompakt-Lehrgang. “Dort legen wir besonderen Wert auf die Frage, wie Vermittlerinnen und Vermittler mit den Bestands-Riester-Verträgen umgehen können”, berichtet Rottenbacher für Going Public. Drei IDD-Stunden winken. “Die Nachfrage nimmt deutlich zu – auch hier besonders im Bereich Unternehmen, die ihre Vertriebspartner vorbereiten wollen”, sagt er.

Mehr 34f-Erlaubnisse wegen Altervorsorgedepot

Parallel steige das Interesse an einer Vorbereitung auf die Paragraf-34f-Sachkundeprüfung zum „Finanzanlagenfachmann IHK“. Grund hierfür sei, dass viele Vermittlerinnen und Vermittler das neue (fondsbasierte) Altersvorsorgedepot vermitteln möchten und für die Beratung und Vermittlung eine Paragraf-34f-Erlaubnis brauchen, berichtet Rottenbacher.

Welche weiteren Trends gibt es aktuell? “Bei unseren Unternehmenskunden werden Soft-Skills immer wichtiger. Also: Wie kann das erworbene Fachwissen auch wirklich in die Vertriebs- und Beratungspraxis transferiert und dauerhaft angewandt werden”, antwortet Rottenbacher. Daneben nennt er das Stichwort Ruhestandsplanung. “Dieses Thema wird insbesondere bei Versicherern immer präsenter und wichtiger”, sagt er. Going Public arbeite hier mit der Allianz und Standard Life an entsprechenden Qualifikationsangeboten.

So bleibt es dabei: Weiterbildung, ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig, bleibt für Finanzdienstleister aller Couleur ein immerwährendes Thema. Dabei dürfen auch die von der formellen Weiterbildungspflicht befreiten Immobilienmakler die gesetzlichen Anforderungen und Dokumentationspflichten – insbesondere mit Blick auf den EU AI Act – nicht aus den Augen verlieren.

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