Ex-Wirtschaftsweiser Bofinger stellt sich gegen eigene Rentenkommission

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Eine Sanduhr, durch die Euromünzen von einer Kammer in die andere rieseln, als Sinnbild für zwei Rentensysteme.
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Bofingers Formel lautet „Umlage first“ - Kapitaldeckung soll ergänzen, nicht ersetzen.

Peter Bofinger, Mitglied der Alterssicherungskommission, stellt sich gegen eine zentrale Empfehlung des eigenen Gremiums: die Pflicht zur kapitalgedeckten Zusatzrente. In einem noch unveröffentlichten Podcast fordert er stattdessen ein Wahlrecht für Beschäftigte ohne Betriebsrente.

Peter Bofinger, bis 2019 Mitglied des Sachverständigenrats und seit Dezember 2025 Mitglied der Alterssicherungskommission, widerspricht einem zentralen Vorschlag seines eigenen Gremiums. In einem noch unveröffentlichten Podcast-Gespräch mit Juri Galkin lehnt er die empfohlene Pflicht zur kapitalgedeckten Zusatzrente ab. Galkin ist Gründer des Mannheimer Versicherungsmaklers Finanzklar. Die Aussagen liegen Cash. vorab über eine Pressemitteilung des Unternehmens vor; der Podcast selbst ist nach Unternehmensangaben noch nicht veröffentlicht. Parallel dazu steht das Altersvorsorgedepot 2027 kurz vor dem Start - ein Produkt, das unabhängig von den Kommissionsempfehlungen bereits beschlossen ist.

Finanzklar ist ein Versicherungsmakler mit Sitz in Mannheim und wurde im August 2025 gegründet. Die Pressemitteilung zum Podcast stammt vom Unternehmen selbst.

Kommission empfiehlt Pflicht-Kapitaldeckung - Bofinger sagt Nein

Am 23. Juni 2026 überreichte die Alterssicherungskommission dem Bundesarbeitsministerium ihren Abschlussbericht, der 33 Empfehlungen umfasst. Zentral darin: eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente, orientiert am schwedischen Modell, eingebettet in die gesetzliche Rentenversicherung. Finanzieren soll sie ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozentpunkten, den Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte tragen. Genau dieses Konzept lehnt Bofinger inzwischen öffentlich ab, obwohl er dem Gremium selbst angehört. Seine Begründung: Eine für alle Unternehmen geltende Pflicht würde auch Arbeitgeber zusätzlich belasten, die ihren Mitarbeitenden bereits eine kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge bieten.

„Umlage first“: Wahlrecht statt Zwang

Bofinger bringt seine Haltung auf eine knappe Formel: „Umlage first.“ Zunächst müsse das umlagefinanzierte System stabil aufgestellt werden. Zusätzliche Kapitaldeckung könne danach ergänzen, aber nicht verpflichtend für alle Betriebe. Er weist darauf hin, dass schon mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge besitzt. Dem Alterssicherungsbericht 2024 zufolge lag diese Quote 2023 bei 51,9 Prozent - 2019 waren es noch 54,1 Prozent, trotz gestiegener Beschäftigtenzahlen also ein leichter Rückgang. Wie stark die Quote von der Betriebsgröße abhängt, zeigt zudem ein Forschungsbericht des Bundesarbeitsministeriums.

BetriebsgrößebAV-Verbreitung
Mehr als 1.000 Beschäftigte86 Prozent
Weniger als zehn Beschäftigte25 Prozent
Alle Betriebsgrößen (2023)51,9 Prozent
Alle Betriebsgrößen (2019, zum Vergleich)54,1 Prozent
Quelle: BMAS, Forschungsbericht 653 „Verbreitung der Altersvorsorge 2023“ und Alterssicherungsbericht 2024

Für Beschäftigte ohne eigene Betriebsrente hält Bofinger zusätzliche Kapitaldeckung durchaus für sinnvoll. Sein Vorschlag: eine Wahlmöglichkeit zwischen erster, zweiter und dritter Säule, abhängig davon, welche Variante im Einzelfall die größte Wirkung erzielt.


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Förderung nach Maßgabe der Sparfähigkeit

Ein zweiter Kritikpunkt bezieht sich darauf, wie staatliche Förderung verteilt wird. Zwar werde in Deutschland insgesamt viel gespart, erklärt Bofinger, allerdings falle die Fähigkeit dazu höchst unterschiedlich aus. Die einkommensschwächsten 30 Prozent der Bevölkerung seien kaum in der Lage, Rücklagen fürs Alter zu bilden. Deshalb solle der Staat gezielt dort eingreifen, wo finanzielle Mittel fehlen, anstatt die Förderung gleichmäßig über sämtliche Einkommensgruppen zu verteilen. Bofinger betont, dass das Altersvorsorgedepot 2027 kein Ergebnis seiner Kommission sei. Entwickelt wurde es parallel zu deren Arbeit - beschlossen war es bereits, bevor die Kommission ihren Bericht übergab.

Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?

Das Altersvorsorgedepot 2027 ist das gesetzliche Nachfolgeprodukt der Riester-Rente und Teil des Altersvorsorgereformgesetzes. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 27. März 2026, zum 1. Januar 2027 startet das Produkt. Die Grundzulage liegt bei 50 Prozent für Beiträge bis zu 360 Euro und bei 25 Prozent für den Beitragsteil zwischen 360 und 1.800 Euro, höchstens jedoch 540 Euro. Für das Standarddepot gilt zudem eine Effektivkostenbremse von einem Prozent pro Jahr.

Im parlamentarischen Verfahren hob der Bundestag außerdem die Kinderzulage deutlich an: von anfänglich 25 Prozent der eingezahlten Beiträge mit einer Obergrenze von 1.200 Euro auf nunmehr 100 Prozent der Beiträge, gedeckelt bei 300 Euro je Kind und Jahr. Gerade diese Zulage sieht Bofinger differenziert: Für Familien, die nur kleine Beträge sparen können, hält er sie für ein wirksames Instrument. Problematisch findet er hingegen, dass auch Gutverdienende die volle Förderung ausschöpfen können, obwohl sie darauf finanziell nicht angewiesen sind - für ihn lediglich ein Mitnahmeeffekt ohne echten Lenkungszweck. Im Vordergrund solle die Förderung geringerer Beiträge stehen, während höhere Summen weniger stark subventioniert werden sollten.

Kein Crash, aber Reformbedarf

Der verbreiteten Erzählung von einem unmittelbar bevorstehenden Kollaps der gesetzlichen Rente widerspricht Bofinger deutlich: „Das Bild, das man jetzt seit 30 Jahren mit Vollgas gegen eine Wand fährt und dann alles crasht, ist ja Quatsch.“ Bleiben weitere Reformen aus, geht er zwar von steigenden Beitragssätzen und einem sinkenden Rentenniveau aus, nicht jedoch von einer Katastrophe. Reformen hält er dennoch für notwendig, einen überhasteten Kurs hingegen für schädlich. Ähnlich äußerte er sich bereits in einem Interview mit der taz: Dort bezeichnete er die geplante Kapitalrente als das Hauptproblem des rentenpolitischen Gesamtkompromisses.

Nicht beitragsgedeckte Leistungen: Lücke von 40 Milliarden Euro

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Finanzierungslogik der Rentenversicherung selbst. Bofinger bemängelt, dass Beitragszahlende über das System auch allgemeine sozialpolitische Leistungen mitfinanzieren - etwa Hinterbliebenenrenten, Transfers nach Ostdeutschland oder Frühverrentung. Diese Aufgaben seien gesamtgesellschaftlich. Laut Deutscher Rentenversicherung summierten sich die nicht beitragsgedeckten Leistungen im Jahr 2023 auf etwa 124 Milliarden Euro, während die Bundeszuschüsse im selben Zeitraum rund 84 Milliarden Euro betrugen. Daraus resultiert eine Finanzierungslücke von etwa 40 Milliarden Euro. Eine Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung erläuterte gegenüber der „WirtschaftsWoche“, welchen Effekt das hätte: Würden diese Leistungen komplett aus Steuergeldern bestritten, ließe sich der Beitragssatz um bis zu zwei Prozentpunkte senken.

Was das Altersvorsorgedepot 2027 für Vermittler bedeutet

Ob und wann die Bundesregierung die 33 Empfehlungen gesetzgeberisch aufgreift, ist derzeit offen. Das Altersvorsorgedepot 2027 tritt davon unabhängig zum Jahreswechsel in Kraft, weil es bereits beschlossen wurde und rechtlich unabhängig von den Kommissionsempfehlungen steht. Für die Beratungspraxis bedeutet dies: Die Diskussion um eine Pflicht zur Kapitaldeckung in der ersten Säule bleibt vorerst eine politische Frage, während das neue Produkt konkret vorbereitet werden muss.

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