Bafin: Provisionsabgabeverbot ist Marktverhaltensregel

Basierend auf dem aktuellen IDD-Entwurf meldet sich die Bafin mit dem Hinweis zu Wort, dass es sich beim Provisionsabgabeverbot um eine Marktverhaltensregel handelt – ein Umstand, der früher umstritten gewesen sei.

Bafin-Gebäude in Frankfurt
Bafin-Sitz in Frankfurt am Main.

In ihrer aktuellen Publikation (BafinJournal März 2017) geht die Finanzaufsicht Bafin auf die Auswirkungen des Referentenentwurfs zur Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) ein.

Provisionsabgabeverbot ist Marktverhaltensregel

In diesem Zusammenhang weist sie auf einen ihrer Aussage nach „bisher in der Öffentlichkeit wenig beachteten Umstand“ hin. Bei dem Provisionsabgabeverbot handele es sich um eine Marktverhaltensregel – dies sei früher umstritten gewesen. Im Referentenentwurf steht dazu:

„Mit dem neu eingeführten Paragrafen 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird das Provisionsabgabe- und Sondervergütungsverbot gesetzlich im VAG festgeschrieben. Es handelt sich hierbei auch um eine Marktverhaltensregel.“

Dies mache einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot zu einer „unlauteren geschäftlichen Handlung“. Somit könne künftig ein Vermittler einen Wettbewerber, der gegen das Verbot der Provisionsabgabe verstößt, verklagen.

„Vermehrt wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen“

Allerdings ist momentan strittig, ob das Provisionsabgabeverbot überhaupt beibehalten wird. Der Bundesrat hatte unlängst in seiner Stellungnahme zum IDD die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ des Provisionsabgabeverbots in Frage gestellt und die Bundesregierung um eine Prüfung gebeten.

Sollte das Provisionsabgabeverbot endgültig in die IDD aufgenommen werden, prophezeit die Bafin für die Zukunft „vermehrt wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, in denen es um Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot geht.“ (nl)

Foto: Shutterstock


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