bAV: Arbeitgeberzuschuss führt zu Problemen

„Arbeitgeber, die in der Vergangenheit mit der Einstellung neuer Mitarbeiter deren bestehende Direktversicherung übernommen haben, werden also mit einer Vielfalt von Bedingungen konfrontiert sein und müssen für jeden einzelnen Vertrag eine Lösung finden“, schildert bbvs-Geschäftsführer Karsten Rehfeldt die Situation der Unternehmen.

In vielen Fällen werden Bestandsverträge gar nicht um die vorgeschriebenen 15 Prozent erhöht werden können, da die genutzten Tarife entweder schon geschlossen sind oder einen hohen Rechnungszins besitzen, zu dem die Versicherer gar keine Beitragserhöhungen mehr gestatten wollen.

Einzelfallprüfung notwendig

In vielen Fällen werden die Arbeitgeber daher gezwungen sein, für den vergleichsweise kleinen Zuschuss einen Neuvertrag abzuschließen.

„Ob dies für den Arbeitnehmer wegen der neuerlichen Stückkosten, des aktuell niedrigen Rechnungszinses oder tariflicher Besonderheiten wie Mindestbeträge oder Mindestrenten überhaupt möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden“, rät Rehfeldt. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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