EbAV-II: Das bringt die neue Richtlinie…

 

Gegenüber Versorgungsanwärtern und -empfängern müssen zukünftig umfangreiche Informationspflichten erbracht werden. Genaue Details wird eine Verordnung zu den Informationspflichten regeln.

Neue umfangreiche Informationspflichten

Ein Entwurf für die Verordnung liegt bislang allerdings noch nicht vor, soll jedoch bereits im 1. Quartal 2019 verkündet werden.

„Dies bringt den Versorgungseinrichtungen zwar noch einen gewissen Aufschub, aber im Ergebnis werden die Anforderungen für die Versorgungsträger deutlich umfangreicher“, erläutert der Longial Geschäftsführer. (dr)

Foto: Longial

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