DSGVO hält Versicherer immer noch auf Trab

 

Aber auch die betroffenen Fachbereiche bekommen von der Datenschutzabteilung einmal im Quartal einen Bericht. Ziel dieses Vorgehens ist die weitere Sensibilisierung der Mitarbeiter gekoppelt mit dem Angebot an Schulungen und weiterer Unterstützung durch den Datenschutz.

Das Thema Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) behandelte der Vortrag von Jens-Jürgen Vogel von Munich Re. Er sieht den Schlüssel zum Erfolg bei der DSFA in der Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen wie IT-Compliance, Risk Management, IT-Security.

Die Munich Re hat den Ablauf der DSFA in die Abschnitte „Plan“, „Do, „Check“ und „Act“ unterteilt und arbeitet so die verschiedenen Schritte systematisch ab. So können Prozesse zügig geändert werden.

Einen thematischen Fokus auf neue Technologien setzte der Vortrag von Dr. Alexander Beyer (BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte). Er führte aus, welche datenschutzrechtlichen Herausforderungen neue Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) bergen.

Seiner Meinung nach müssen sich Unternehmen früher oder später damit auseinandersetzen, da KI zunehmend an Relevanz gewinnt. Viel rechtliche Prüfungen und Diskussionen werden aber noch geführt werden müssen.

Aktuell setzen einige Versicherer KI im Kundenkontakt bereits ein, vorrangig in Form von Chatbots. Die DSGVO gibt allerdings vor, dass beim Einsatz von KI zwingend eine Datenschutzfolgenabschätzung gemacht werden muss.

Seite 3: Elefant im Raum

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