15b: Vendura mobilisiert die Branche

Der Maklerpool Vendura, Fellbach, versucht aktiv, die rückwirkende Ausweitung des Paragrafen 15b Einkommensteuergesetz (EStG) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verhindern. Zu dem Zweck hat Vendura die Internetseite www.politikverdrossenheit.com eingerichtet. Dort können sich Gleichgesinnte an einer Unterschriftensammlung beteiligen. Vendura versucht auf diese Weise möglichst viele Finanzberater dazu zu bewegen, per Brief an die Abgeordneten des Bundestages sowie an die Mitglieder des dortigen Finanzausschusses Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.

Hintergrund: Am 23 August hatte das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2007 beschlossen. Vorgesehen ist demnach, per Paragraf 20 Absatz 2b EStG den Paragrafen 15b EStG, mit dem die Verlustzuweisungen so genannter Steuerstundungsmodelle seit vergangenem Jahr begrenzt werden, auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen auszudehnen.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll diese Neuerung rückwirkend zum Jahresanfang 2006 in Kraft treten. Damit soll den aktuellen Steuerstundungsmodellen von Macquarie, Deutscher Bank und Assentus die Grundlage für ihre Anfangsverluste von beinahe 260 Prozent entzogen werden. Die Anbieter würden, falls das Gesetz tatsächlich rückwirkend in Kraft tritt, ihre Produkte nach eigenen Angaben rückabwickeln. Die Rückwirkende Einführung von Gesetzen, so Vendura auf der Website, ist nach Meinung aller führenden Verfassungsrechtler verfassungswidrig.

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