Frühlingszeit ist Bauzeit

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Bereitstellungszinsen vermeiden

Anders als beim Kauf einer Bestandsimmobilie zahlen Bauherren den anfallenden Gesamtpreis nicht nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags, sondern in einzelnen Tranchen nach Baufortschritt. „Hierfür hält die Bank das Baudarlehen auf Vorrat vor. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt werden auf den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens sogenannte „Bereitstellungszinsen“ fällig“, sagt Goris.

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Da es beim Bau zu Verzögerungen kommen kann, sollten Bauherren darauf achten, dass die Frist, nach der diese Zinsen in Rechnung gestellt werden, ausreichend lang ist. „Momentan gibt es Darlehensgeber, die eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu 15 Monaten gewähren“, sagt der Interhyp-Chef. (st)

Foto: Shutterstock.com

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