bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz – und jetzt?

Doch welche Inhalte genau müssen kommuniziert werden und an wen? Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind unterschiedlich betroffen. Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer:

  •  Eine bAV-Leistung von aktuell rund 208 Euro monatlich reduziert nicht die Grundsicherung im Alter.
  • Grundzulage der Riester-Förderung steigt um über 13 Prozent auf 175 Euro jährlich.
  • Riester-bAV-Leistungen sind in der Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner nicht mehr beitragspflichtig.
  • Die Möglichkeit der steuerfreien Entgeltumwandlung steigt von monatlich 254 Euro auf monatlich 520 Euro in 2018.
  • Jede Entgeltumwandlung wird ab 2022 vom Arbeitgeber mit 15 Prozent bezuschusst, soweit eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen mit der bAV erzielt wird.

Die Arbeitgeber profitieren ebenfalls von staatlichen Förderungen. Zudem erhalten sie mit dem BRSG ein attraktives Instrument, um Mitarbeiter zu binden und zu gewinnen – Stichwort Fachkräftemangel. Relevante Neuerungen sind in diesem Fall hier:

  •  30 Prozent Zuschuss vom Staat, wenn er einem Mitarbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis 2.200 Euro brutto mit mindestens 240 Euro, maximal 480 Euro jährlich bei der bAV unterstützt.
  • Weitergabe der eingesparten SV-Beiträge bei Entgeltumwandlung an Arbeitnehmer für Neuverträge ab 2019 und Altverträge ab 2022.

Möglichkeiten für die Kommunikation

Für Arbeitgeber heißt es jetzt, die Vorteile einer frühzeitigen Altersversorgung und des BRSG umfassend darzustellen. Die notwendigen Kommunikationsmaßnahmen können Arbeitgeber nutzen, betriebliche Versorgungslösungen umfassend darzustellen und anzubieten. Dafür stehen ihnen beispielsweise folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • 
Informationsmaterial beziehungsweise -broschüren für die Belegschaft aufarbeiten und leicht verständlich die Möglichkeiten aufzeigen. Informationen im Intranet oder interne Mailings können hierbei unterstützen.
  • Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter durchführen – so können sich Mitarbeiter bei Fragen an zuständige Ansprechpartner im Unternehmen wenden.
  • Es empfiehlt sich, eine Beratungshotline für Mitarbeiter einzurichten, um sämtliche Fragen und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Das BRSG bietet viele Optionen – aber wie überall ist die Kommunikation die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar in der aktuellen Cash.-Ausgabe 7/2018.

Autor Michael Hoppstädter ist Geschäftsführer der Longial GmbH.

Foto: Longial

 

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