bAV: „Die Regierung hat es in der Hand“

Im Markt zeichnet sich eine Tendenz von der internen zur externen Finanzierung ab. Verkürzt gesagt: Die klassische Pensionszusage ist auf dem Rückzug, die Direktversicherung profitiert. Wie bewerten Sie das?

Eine Direktversicherung kann keine Pensionszusage ersetzen. Das sind zwei Durchführungswege, mit denen unterschiedliche Personenkreise erreicht und verschiedene Ziele verwirklicht werden können. Ein Beispiel: Der Dotierungsrahmen ist bei der Direktversicherung sehr viel enger gesteckt als bei der Pensionszusage. Deshalb ist die Pensionszusage auch das klassische Instrument für die Geschäftsführer- und Führungskräfteversorgung.

Zwar sehen einige Unternehmen die Pensionszusage seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) kritisch, aber: Wenn sie intelligent gestaltet wird – zum Beispiel als rückgedeckte, beitragsorientierte Leistungszusage – macht eine Pensionszusage dem Arbeitgeber keine bilanziellen Probleme. Damit ist sie aus unserer Sicht nach wie vor ein probates Mittel, um größere Versorgungslücken effizient zu schließen.

Interview: Lorenz Klein

Foto: HDI

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