Die Universa Krankenversicherung zahlt Ende September 35,1 Millionen Euro an Kunden zurück, die im vergangenen Jahr keine Leistungen aus ihrer Krankenversicherung in Anspruch genommen haben. Im Vorjahr lag die Summe bei 28,4 Millionen Euro. Die Beitragsrückerstattung ist eine Form der Überschussbeteiligung und honoriert kostenbewusstes Verhalten der Versicherten.
Je nach Tarif und Anzahl der leistungsfreien Jahre erhalten Versicherte in der Voll- und Beihilfeversicherung bis zu vier Monatsbeiträge zurück. Im Beamtenanwärtertarif „uni-BA|Kompakt“ sind es sogar sechs Monatsbeiträge. Im Vollversicherungstarif „uni-Top|Privat“ kommt zu einer garantierten Beitragsrückerstattung von bis zu 600 Euro zusätzlich eine erfolgsabhängige Rückerstattung von 2,5 Monatsbeiträgen hinzu. Beginnt die Versicherung erst im Laufe des Jahres, erfolgt die Rückerstattung anteilig.
Vorsorgeleistungen mindern den Anspruch nicht
Eine Besonderheit des Tarifs „uni-Top|Privat“ betrifft definierte Vorsorgeleistungen: Zahnprophylaxe, Präventionskurse und Schutzimpfungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Sie mindern damit auch nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Stellt sich nach Erhalt der Rückerstattung heraus, dass die eingereichten Rechnungen und Leistungsbelege höher ausfallen, können Versicherte diese nachträglich einreichen. Die Differenz wird dann erstattet.
Darüber hinaus prüft der Krankenversicherer nach eigenen Angaben bei eingereichten Leistungsbelegen automatisch, ob eine Besserstellung möglich ist, und weist Versicherte darauf hin, wenn eine Beitragsrückerstattung im Einzelfall vorteilhafter ist als die Kostenerstattung.














