Betriebliche Altersvorsorge: Enormes Potenzial

Zuschussrente in der Kritik

Mit großem Interesse schaut die Assekuranz auf ein weiteres politisches Planspiel, das zwar noch Zukunftsmusik darstellt, allerdings bereits auf äußerst gegenwärtige Kritik stößt. So plant die Bundesregierung, eine Zuschussrente einzuführen, um Altersarmut wirksamer zu bekämpfen.

Diese soll nach Vorstellung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) langjährig Versicherten ein monatliches Netto-Einkommen von 850 Euro garantieren, um die Lebensleistung von Menschen zu würdigen, die sich beispielsweise jahrelang der Kindererziehung gewidmet hätten.

Obwohl die Zuschussrente in der Regel nur jene Personen erhalten sollen, die mindestens 35 Jahre betrieblich oder privat vorgesorgt haben und außerdem 45 Versicherungsjahre und 35 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können, ernteten die Pläne Kritik. So kritisierte die Deutsche Rentenversicherung, dass die Rente ein „Fremdkörper“ sei und gegen das Versicherungsprinzip verstoße, wonach die Auszahlung von der Höhe und Dauer der Einzahlung abhängt.

So weit geht Heribert Kraich, Chef der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba), nicht. Sein Verband legt aber Wert darauf, dass gegenläufige Effekte von Zuschussrente und Grundsicherung vermieden werden.

„Gelingt es einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer nicht, die notwendigen Versicherungsjahre oder den notwendigen Umfang an Zusatzversorgung vorzuweisen, wird keine Zuschussrente gewährt, die Grundsicherung greift. Im Rahmen der Grundsicherung werden Leistungen der zusätzlichen Altersversorgung angerechnet. Die drohende Anrechnung der Früchte zusätzlicher Vorsorgeanstrengungen wirkt demotivierend und sollte nochmals überdacht werden“, fordert Kraich in einem Eckpunktepapier.

Unterstützung erhält der Verband durch die Allianz: „Bei der Zuschussrente kommt es wie immer auf die Details an, etwa darauf, dass ein solches Modell die Anreize zur Eigenvorsorge unter anderem in der betrieblichen Altersvorsorge nicht beschädigt. In diesem Zusammenhang sollte die Anrechnung von bAV-Leistungen vermieden werden“, befürwortet Arnold.

Ob die Zuschussrente aber tatsächlich kommt, steht noch in den Sternen, da es auch Kritik im Lager der Bundesregierung gibt. So hatte im Dezember 2011 der Sozialbeirat der Bundesregierung Bedenken hinsichtlich Wirksamkeit und Kosten der Maßnahme geäußert.

Worauf sich die Versicherungswirtschaft hingegen schon jetzt einstellen muss, sind die Unisex-Tarife. Am 1. März 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass spätestens ab dem 21. Dezember 2012 keine geschlechtsabhängig kalkulierten Versicherungstarife mehr angewendet werden dürfen.

Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es jedoch erste Entwarnung: So hat die Europäische Kommission Ende Dezember 2011 Leitlinien zur Umsetzung des EuGH-Urteils herausgegeben. Diese besagen, dass in der bAV bis auf Weiteres unterschiedliche Leistungshöhen für Männer und Frauen erlaubt sind, wenn dies aus versicherungsmathematischen Gründen gerechtfertigt ist.

Seite 13: Seitens der EU sollen grenzüberschreitende Aktivitäten und Angebote im Bereich Betriebsrentensysteme gefördert werden

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