Betriebliche Altersvorsorge: Enormes Potenzial

Betriebsrente geht die Puste aus

2003 – zwei Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersvorsorge – lag ihr Verbreitungsgrad laut Statistischem Bundesamt erst bei 40 Prozent. Allerdings scheint der bAV-Trend in der Zwischenzeit merklich nachgelassen zu haben. So kommt die Gothaer-Studie zu dem Schluss, dass neun von zehn Befragten in der nächsten Zeit weder eine neue bAV abzuschließen noch eine bestehende aufzustocken gedenken.

Dabei zeigen sich ältere Arbeitnehmer entschiedener als jüngere, da ihr Vorsorgebedarf tendenziell eher gedeckt ist: 96 Prozent der über 50-Jährigen geben an, am bestehenden Zustand nichts ändern zu wollen. Doch selbst unter den 14- bis 39-Jährigen, für die ein vergleichsweiser großer Handlungsbedarf in der Altersvorsorge besteht, teilen 88 Prozent diese Meinung.

Vorwürfe, dass Arbeitgeber zu wenig tun würden, um junge Mitarbeiter bei der bAV-Finanzierung zu unterstützen, hält man bei Europas größtem Versicherer Allianz für nicht berechtigt. „Generell können wir keinen Rückzug der Arbeitgeber aus der Finanzierung der bAV feststellen, auch nicht bezüglich jüngerer Arbeitnehmer. Der zunehmende Fachkräfte- und Nachwuchsmangel führt im Gegenteil seit etwa zwei Jahren zu einer gewissen Renaissance arbeitgeberfinanzierter Versorgungen“, sagt Dr. Markus Arnold, Leiter Firmenkundengeschäft Allianz Leben und Vorstand der Allianz Pensionsfonds.

Dennoch bestehe trotz stetigem Wachstum in den vergangenen zehn Jahren weiterhin Nachholbedarf in der bAV. Zudem reichten viele Anwartschaften der Höhe nach noch nicht aus, damit die zweite Säule die ihr zugedachte Ergänzungsfunktion vollständig erfüllen könne.

Um insbesondere in den unteren Einkommensgruppen noch mehr zu erreichen, seien sowohl die Tarifparteien als auch Arbeitgeber und Anbieter in der Verantwortung, so der Allianz-Experte. Beispielsweise ließen sich über intelligente „Opting-out-Modelle“ viele Arbeitnehmer erreichen, die an der herkömmlichen Entgeltumwandlung nicht teilnehmen.

Während der Arbeitnehmer in Deutschland die bAV zumeist aktiv wählt (Opting-in) ist es beispielsweise in den USA üblich, dass zunächst jeder Arbeitnehmer in die bAV einbezogen wird und nur bei ausdrücklichem Widerspruch (Opting-out) davon freigestellt wird. Zwar ist die automatische Entgeltumwandlung auch in Deutschland rechtlich möglich, sie ist aber kaum verbreitet – vor allem der Mittelstand ist eine Opting-out-freie Zone.

Beim Lebensversicherer Alte Leipziger gibt man sich allerdings überzeugt, dass sich dies in Zukunft ändern wird. „Nicht nur die tarifvertraglichen Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung werden sich weiter verbreiten. Darüber hinaus werden Arbeitgeber die Entgeltumwandlung ihrer Arbeitnehmer unterstützen, indem sie Opting-out-Modelle einrichten“, sagt Alte- Leipziger-Vorstand Reinhard Kunz.

Seite 4: Etablierung eines obligatorischen Verfahrens der betrieblichen Altersvorsorge

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