BGH prüft Klauseln zu AGB-Änderungen von Banken

Ein Stift liegt auf einem Blatt mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Foto: Picture Alliance

Der Bundesgerichtshof prüft am Dienstag Klauseln zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Postbank verklagt.

Er hält es für unzulässig, dass Banken ihre Kunden über bevorstehende Änderungen der AGB informieren und die Zustimmung voraussetzen, wenn keine Reaktion kommt.

Das Verfahren hat aus Sicht des BGH sowie von Rechts- und Branchenexperten Relevanz über den konkreten Fall hinaus, weil auch andere Kreditinstitute ähnliche Passagen in ihren AGB nutzen. Ob die Karlsruher Richter schon am Dienstag ein Urteil sprechen, war zunächst offen (Az.: XI ZR 26/20). (dpa-AFX)

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