Fast jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland würde eine gesetzliche Pflicht zur betrieblichen Altersversorgung begrüßen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der DEVK, für die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Juni 2.500 Beschäftigte befragt hat. Gleichzeitig ist die Ablehnung bemerkenswert hoch.
Fakt ist: Die Debatte um eine verpflichtende bAV hat aktuell politischen Rückenwind. Und die Rentenreform dürfte die Diskussionen weiter befeuern. So fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund eine verpflichtende Lösung für die bAV, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil signalisiert hier Unterstützung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schlägt in dem Zusammenhang ein Opt-out-Modell vor, bei dem Beschäftigte automatisch in eine Betriebsrente einbezogen werden, aber widersprechen können.
Und die Umfrage zeigt: 48 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Pflicht aus, um Altersarmut vorzubeugen. Allerdings lehnen 39 Prozent eine verpflichtende Lösung ab, 13 Prozent sind unentschlossen.
Ungleicher Zugang als Ursache der Skepsis
Die hohe Ablehnungsquote dürfte strukturelle Gründe haben. Der Zugang zur betrieblichen Altersversorgung ist in Deutschland nach wie vor sehr ungleich verteilt: In kleinen Betrieben nutzt nur etwa ein Viertel der Beschäftigten eine bAV, in Großunternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sind es rund 86 Prozent – so der Stand laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom Februar 2025. Wer in einem Kleinbetrieb arbeitet, kennt die bAV oft nur vom Hörensagen.
Trotz dieser Skepsis gegenüber einer Pflichtlösung zeigt die Umfrage eine grundsätzliche Bereitschaft zur Eigenvorsorge. Rund 28 Prozent der Befragten würden monatlich zwischen 50 und 100 Euro ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Weitere 20 Prozent können sich Eigenanteile von bis zu 200 Euro vorstellen.
Deutlich geringer fällt die Zustimmung bei höheren Beträgen aus: Nur 13 Prozent wären bereit, mehr als 200 Euro monatlich beizusteuern. 14 Prozent würden weniger als 50 Euro einzahlen. Rund jede sechste befragte Person – 16 Prozent – lehnt zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb grundsätzlich ab.
Entgeltumwandlung: Steuervorteile und Arbeitgeberzuschuss
Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Auf diesen Betrag fallen zunächst weder Steuern noch Sozialabgaben an. Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von pauschal 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einsparen. Wer monatlich 100 Euro einzahlt, erhält also 15 Euro zusätzlich vom Arbeitgeber. Die konkreten Regelungen sind in der Regel in Tarifverträgen oder auf betrieblicher Ebene festgelegt.
Der Reformdruck ist erheblich. Von 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben laut einer Erhebung des IfD Allensbach vom Juni 2025 etwa 19,5 Millionen einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Mehr als 15 Millionen Erwerbstätige bleiben bislang außen vor. Hinzu kommen geringfügig Beschäftigte mit besonders geringer Altersabsicherung.
Die aktuelle Reformdebatte zielt darauf ab, neben der gesetzlichen Rente auch die betriebliche und private Altersvorsorge als kapitalgedeckte Säulen zu stärken und damit Versorgungslücken zu schließen.













