Nottestament: Gefahr der Unwirksamkeit

Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), empfiehlt deshalb, mit der Errichtung eines Testaments bei lebensbedrohenden Krankheiten nicht zu lange zu warten.

Testamentszeugen überfordert

Die Errichtung eines Testaments müsse wohl durchdacht sein. Nottestamente würden die Gefahr der Unwirksamkeit bergen, da sie überhastet aufgesetzt würden und die Testamentszeugen oftmals mit der Situation überfordert seien.

Ist das Nottestament ungültig, gelte die gesetzliche Erbfolge – und diese müsse nicht im Sinne des Erblassers sein. (nl)

Foto: Shutterstock


Mehr Artikel zum Thema:

Vererben: Sechs Tipps zum Testament

Erben: Berliner Testament als Steuerfalle

Immobilie vererben: So sparen Sie Steuern

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments