Pensionskassen: Aufsichtsrecht für EbAV anpassen

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Angesichts des stark gestiegenen und weiter steigenden Aufwands für die Erfüllung regulatorischer Pflichten plädieren drei Viertel der Unternehmenspensionskassen für ein spezifisches Aufsichtsrecht für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Nur ein Viertel halten die Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) auch für Pensionskassen für völlig angemessen.

Dies ergab eine Umfrage im Rahmen des Pensionskassentags der Unternehmensberatung Willis Towers Watson (WTW). Ihren Gestaltungsspielraum angesichts des aktuellen Hoch-Inflationsszenarios beurteilt die Hälfte als ausreichend, ein Fünftel hingegen als zu klein. Die künftige Entwicklung des Zinsniveaus sehen die Pensionskassenvertreter durchwachsen: Gut die Hälfte erwartet einen deutlichen Zinsanstieg, knapp ein Drittel rechnet damit, dass sich die Zinsen auf dem aktuellen Niveau stabilisieren.

Mehrheit erwartet Zinsanstieg

„Pensionskassen bieten seit vielen Jahrzehnten und für viele Millionen Menschen eine verlässliche Altersvorsorge“, berichtet Hanne Borst, Leiterin der versicherungsmathematischen bAV-Beratung bei WTW. „Jedoch sind die regulatorischen Anforderungen in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Um die betriebliche Altersversorgung im Wege der Pensionskassen nicht über Gebühr zu belasten, sollte genau geprüft werden, welche regulatorischen Anforderungen auf welche Weise zu einer substanziellen und verlässlichen bAV beitragen. Daher fordern Pensionskassenvertreter zu Recht regulatorische Anpassungen.“

Zinsentwicklung: Szenarien prüfen

Mit Blick auf die künftige Zinsentwicklung weist Tim Voetmann, Leiter der Pensionskassenberatung bei WTW, darauf hin, dass die Märkte aktuell weiterhin durch eine hohe Volatilität geprägt werden. „Für Pensionskassen ist es daher sinnvoll, verschiedene Szenarien zu prüfen und die längerfristigen Auswirkungen eines weiteren Zinsanstiegs, aber auch einer Stabilisierung des aktuellen Zinsniveaus für ihre Einrichtung genau zu eruieren. Somit lässt sich ein etwaiger Handlungsbedarf genauer umreißen und die notwendigen Maßnahmen können rechtzeitig eingeleitet werden.“

Inflationssorgen: Für Arbeitgeber drängender als für Pensionskassen

Der aktuelle Anstieg der Inflation stellt für ein Drittel der Pensionskassen zunächst kein drängendes Problem dar – sei es, weil ihr Tarif für die Leistungsempfänger anstelle eines Inflationsausgleichs eine Überschlussbeteiligung vorsieht, sei es, weil das Trägerunternehmen etwaige Rentenanpassungen oder beispielsweise auch gestiegene Betriebskosten finanziert. Die Hälfte der Pensionskassenvertreter berichtet, dass ihr Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die hohe Inflation ausreiche. Allerdings sieht sich ein Fünftel hier nicht ausreichend aufgestellt. „Hier müssen schnell unternehmensindividuelle Lösungen gefunden werden“, sagt Voetmann.

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