Mieter und Makler mit Status quo der Provisionsregelung unzufrieden

Weder Mieter noch Immobilienmakler sind zufrieden mit der Regelung, dass bei der Vermietung von Wohnraum in aller Regel der Mieter die Maklerprovision zahlt. Dies ergab eine Umfrage der „Immobilien Zeitung“ (IZ).

In der Regel beauftragt der Wohnungseigentümer beziehungsweise Vermieter einen Makler damit, Interessenten für Haus oder Wohnung zu finden. Die Provision hingegen wird in diesen Fällen in aller Regel vom künftigen Mieter gezahlt. Das Wohneigentumsvermittlungsgesetz regelt aber lediglich die Provisionshöhe und lässt offen, wer zu zahlen hat. Nun hat sich in einigen Bundesländern wie Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Widerstand gegen diese Gepflogenheit geregt. Angestrebt wird eine Gesetzesregelung, nach der grundsätzlich das so genannte Bestellerprinzip gelten soll: Derjenige, der den Vermittler beauftragt hat, soll am Ende auch die Leistung des Maklers entlohnen.

Eine IZ-Umfrage zeigt nun, dass auch die Immobilienmakler mit der derzeit geltenden Regelung unzufrieden sind. Lediglich knapp 17 Prozent der Makler – diese stellen mit etwa 30 Prozent der Befragten die größte Teilnehmergruppe – gaben an, dass der Mieter bei der Vermietung von Wohnimmobilien die Provision übernehmen sollte. Elf Prozent nannten den Vermieter. Immerhin 21 Prozent sprachen sich für das Bestellerprinzip als die gerechteste Lösung aus. Favorit ist jedoch die hälftige Aufteilung der Provision auf Mieter und Vermieter: 45 Prozent der Makler wünschen sich eine solche Regelung.

Bei den Mietern stößt die „Halbe-halbe-Variante“ anders als bei den an der Umfrage beteiligten Immobilienmaklern auf wenig Gegenliebe: Nur 14 Prozent können sich damit anfreunden. Auch die Alternativen, nach denen der Mieter (zehn Prozent) oder Vermieter (14 Prozent) jeweils alleine für die Entlohnung zuständig sein soll, fallen durch. Mit gut 57 Prozent liegt das Bestellerprinzip weit vor allen anderen Lösungen.

Die Maklercourtage soll sinken

Uneinigkeit herrscht der Umfrage zufolge bei der Frage nach der Höhe der Maklercourtage. Während knapp 72 Prozent der befragten Wohnimmobilienmakler die im Wohnraumvermittlungsgesetz genannten Höchstbeträge von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für angemessen halten, finden dies nur knapp 38 Prozent der übrigen Umfrageteilnehmer. Zwölf Prozent sagen, dass anderthalb Monatsmieten ausreichen sollten, weitere knapp 34 Prozent sehen die Grenze bereits bei einer Monatsmiete.

An der IZ-Umfrage haben knapp 1.600 Personen teilgenommen. (te)

Foto: Shutterstock 

 

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