Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Erlaubnis als Darlehensvermittler genügt

„Die Intention der Richtlinie, einen Binnenmarkt für Wohnimmobilienkredite zu schaffen, die Position der Verbraucher zu stärken und strengere Qualifikationskriterien für Darlehensvermittler zu etablieren begrüßen wir“, berichtet Neumann. „Sie zieht allerdings auch Einschränkungen nach sich.“

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Einige Banken überprüften derzeit, inwiefern sie ihre Finanzierungskriterien verschärfen. Eine Folge sei, dass Darlehensnehmer im fortgeschrittenen Alter teilweise vom Kreditmarkt abgeschnitten seien, da Kreditinstitute höhere Tilgungen des Wohnimmobilienkredites verlangen. Darüber hinaus würden einige Nischen wie die schlanke Bonitätsprüfung bei einem Beleihungsauslauf von unter 60 Prozent wegfallen. Davon hätten insbesondere Selbstständige profitiert.

„Verschärft haben sich auch die Beratungs- und Dokumentationspflichten“, sagt Neumann. So solle laut Gesetz eine ausreichende Zahl an Darlehensverträgen auf ihre Geeignetheit geprüft und unter anderem zu möglichen Laufzeiten der Darlehen und dem Anschlussrisiko informiert werden.

Hoher Umsetzungsaufwand

Aufgrund des hohen Umsetzungsaufwandes der WIKR stellen laut Neumann manche Banken beispielsweise KfW-Darlehen vorerst nicht mehr zur Verfügung. „Die neue Richtlinie hat zeit- und kostenintensive Veränderungen interner Prozesse zur Folge“, fasst Neumann zusammen. Zudem werden viele Banken in der zweiten und dritten Märzwoche einen Einreich- beziehungsweise Bearbeitungsstop haben. Dies könne für Kunden mit dringendem Finanzierungsbedarf zu Engpässen führen.

Neumann rechnet mit einer Konsolidierung der Branche. Die Zahl der Baufinanzierungsmakler werde sinken. Der Trend ginge zu Maklerpools, die ihren Vermittlern den steigenden Verwaltungsaufwand abnehmen würden. Für Qualitypool erwarte Neumann Wachstumschancen. Makler ohne Paragraph 34i GewO könnten als Tippgeber fungieren, für die der Maklerpool die gesamte Abwicklung der Finanzierung übernehmen könne. (kl)

Foto: Shutterstock

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