Die BauGB-Novelle ist Teil eines umfassenden „BauGB-Upgrades“, das unter anderem digitalisierte und gestraffte Bauleitplanungen, verbindlichere Fristen sowie vereinfachte Umweltprüfungen vorsieht, erläutert der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). Zudem soll der Wohnungsbau in angespannten Märkten stärker priorisiert werden. Kommunen können ihn demnach künftig leichter als „überragendes öffentliches Interesse“ einstufen und planungsrechtlich vorziehen.
„Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein klares Signal für mehr Tempo im Wohnungsbau. Besonders wichtig ist, dass zentrale Forderungen aus unserer Branche aufgegriffen werden: Vorrang für den Wohnungsneubau in Planungen, straffe Fristen für Genehmigungen und schlankere Umweltprüfungen. Das sind entscheidende Hebel, um Projekte schneller auf den Weg zu bringen“, sagt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
Kritik an kommunalen Vorkaufsrechten
Den „Paradigmenwechsel“ in Bezug auf die Ausweitung der Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte sieht der ZIA allerdings sehr kritisch. Zwar begrüßt der ZIA, dass die geplante Ausdehnung des kommunalen Vorkaufsrechts bei „Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vom Tisch ist. „Im Bereich des Vorkaufsrechts sind aber weiterhin weitreichende Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentum vorgesehen, die Investitionen und damit letztlich den Neustart beim Wohnungsneubau gefährden werden”, kritisiert Schöberl. Der ZIA fordert deshalb, die noch im Kabinettsentwurf enthaltenen Verschärfungen beim Vorkaufsrecht im parlamentarischen Verfahren „zu überdenken“.
Auch bleibt die Reform aus Sicht des ZIA in einigen zentralen Punkten „noch nicht ambitioniert genug“: Es fehlten weitergehende Erleichterungen etwa für die einfachere Umnutzung von Bestandsgebäuden, die Überprüfung veralteter Bebauungspläne und rechtssichere Lösungen bei Immissionskonflikten sowie „einer maßvollen Erhöhung der baulichen Dichte“, heißt es vom Verband.















