Zinsschranke ade? Wie ein EU-Paket die Immobilienfinanzierung revolutionieren kann

Iris Schöberl, ZIA
Foto: ZIA/Laurence Chaperon
Iris Schöberl, ZIA: "Ein wichtiges Signal".

Ein von der Europäischen Kommission vorgelegter Gesetzentwurf zur Unternehmensbesteuerung stößt in der Immobilienwirtschaft auf Zustimmung. ZIA-Präsidentin Iris Schöberl sieht insbesondere bei der Zinsschranke Ansätze, um Investitionen zu erleichtern und die Marktstimmung zu verbessern.

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für einen „Omnibus on Taxation“ vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, das Unternehmenssteuerrecht in Europa zu vereinfachen, bürokratische Doppelstrukturen abzubauen und Compliance-Kosten zu senken. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bewertet den Vorstoß positiv.


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Besonders die geplanten Anpassungen bei der „Zinsschranke“ stoßen in der Immobilienwirtschaft auf Zustimmung. Demnach sind Fremdkapitalzinsen ab bestimmten Grenzen nicht mehr voll abzugsfähig. Nach Angaben des ZIA greift die Europäische Kommission damit ein Thema auf, das aus Sicht der Branche Investitionen erschwert und angesichts des gestiegenen Zinsniveaus zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.

ZIA-Präsidentin Iris Schöberl erklärt: „Warum durch die Zinsschrankenregelung anfallenden Zinsaufwendungen für Bankdarlehen steuerlich nicht vollständig abzugsfähig sein sollten, war nie wirklich nachvollziehbar, jedoch in Zeiten niedriger Zinsen auch weniger relevant. Vor dem Hintergrund des aktuellen Zinsumfeldes ist es jedoch ein wichtiges Signal, dass die Europäische Kommission die Notwendigkeit von Anpassungen bei der Zinsschranke aufgegriffen hat.“

Zinsschranke im Fokus der Branche

Der Entwurf enthält laut ZIA zentrale Forderungen der Immobilienwirtschaft. Schöberl sieht darin die Chance, den Investitionsstau im Markt schrittweise abzubauen und das Vertrauen der Marktteilnehmer zu stärken.

Der Mitteilung zufolge soll die europäische Initiative die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand verringern. Aus Sicht des Verbandes könnte dies zu investitionsfreundlicheren Bedingungen beitragen.

Die Verabschiedung des Vorhabens ist jedoch an hohe politische Hürden geknüpft. Im Bereich des direkten Unternehmenssteuerrechts gilt im Rat der Europäischen Union das Einstimmigkeitsprinzip.

ZIA fordert Unterstützung durch die Bundesregierung

Vor diesem Hintergrund appelliert der ZIA an die Bundesregierung, sich für eine zügige Umsetzung der Vorschläge einzusetzen. „Die Bundesregierung muss das Momentum in Brüssel nun nutzen und im Rat für eine schnelle, investitionsfreundliche Umsetzung sorgen. Wer Wohnraum schaffen und die Rahmenbedingungen verbessern will, muss steuerliche Hürden abbauen – das gilt in Brüssel wie in Berlin“, betont Schöberl.

Der Verband sieht die Bundesregierung damit in der Pflicht, die Initiative auf europäischer Ebene aktiv zu unterstützen und die vorgeschlagenen Änderungen voranzubringen.


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