Weiteres Gerichtsurteil entlastet P&R-Vermittler

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren

Das Gericht befasst sich zwar mit der Pflicht des Vermittlers zu einer Plausibilitätsprüfung und erwähnt auch das Informationsmaterial, dessen Umfang bei den P&R-Emissionen vor der gesetzlichen Prospektpflicht (ab 2017) generell sehr überschaubar war. Das Urteil enthält aber keine tieferen Ausführungen dazu.

Dass die Klage abgewiesen wurde, lässt jedoch nur einen Schluss zu: „Daher muss davon ausgegangen werden, dass das Gericht weder einen haftungsbegründenden Verstoß gegen Plausibilitätsprüfungspflicht noch einen Verstoß gegen Aufklärungspflichten erkannt hat“, so Knappe.

Bundesweit zweite Entscheidung zu P&R

Er würde dieses Urteil daher folgendermaßen auf den Punkt bringen: „Erstens: keine Anlageberatung, zweitens: keine Plausibilitätsprüfungspflichtverletzung, drittens: Erfüllung der Aufklärungspflichten durch rechtzeitige Übergabe des Informationsmaterials.“

Bei dem Urteil handelt es sich – soweit bekannt – um die bundesweit zweite Entscheidung in der Causa P&R. Bereits am 27. November 2018 hatte das Landgericht Ansbach die Schadensersatzklage einer Investorin gegen einen anderen Vermittler abgewiesen, der ebenfalls von Knappe vertreten wurde.

Seite 3: Bestellung der Klägerin

1 2 3Startseite

Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel

Das könnte Sie auch interessieren:

Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen