Mietspiegelrecht: „Reform muss sachlich motiviert sein“

Die Mitgliedsverbände der BID haben sich auf eine Reihe von Prämissen verständigt, denen die anstehende Reform genügen müsse. Eine wesentliche Bedingung sei, dass die anstehende Reform sich auf die Verbesserung der Datenbasis konzentrieren sollte.

„Maßgeblich für die Reform ist, dass Wege gefunden werden, wie die Datensätze zur Erstellung der Mietspiegel in ihrer Qualität und Repräsentativität verbessert werden können.“

Quantität ist nicht gleich Qualität

Dabei sei es jedoch ein Irrtum zu glauben, dass durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums die Datengrundlage der Mietspiegel verbessert werde. „Quantität hat nicht automatisch Qualität zur Folge“, meint Schick.

Darüber hinaus plädieren die Verbände dafür, als maßgebliche Grundsätze die „Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur Orientierung zu verwenden.

Seite drei: Wahlrecht der Kommunen muss erhalten bleiben

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