DVAG: Alles rund ums Rad

All jene die nicht auf einen Versicherungsschutz verzichten wollen, können sich zusätzlich auch privat absichern. Eine private Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, die in der Freizeit passieren und daher zum Privatbereich gehören.

Dazu kommt die vereinbarte Invaliditätsleistung, die im Falle von bleibenden Schäden für den behindertengerechten Umbau der eigenen vier Wände verwendet werden kann.

Zusätzlich ist auch eine regelmäßige Rentenzahlung möglich. Den Experten der DVAG zufolge ist es ratsam, sich in einem persönlichen Gespräch von einem Experten beraten zu lassen.

Gesetze rund ums Radfahren

In Deutschland gilt keine Helmpflicht für Radfahrer – weder für Erwachsene, noch für Kinder. Gut zu wissen: Die Unfallversicherung greift auch dann noch, wenn Sie auf einen Helm verzichten.

Fahren ohne Licht ist dagegen auch für die Brieftasche riskant: Hier muss man mit 20 Euro Strafe rechnen. Immerhin fünf Euro kostet das Freihändige Fahren, während Smartphone-Nutzung während der Fahrt mit ganzen 55 Euro zu Buche schlägt. Wer bei der Missachtung eines Zebrastreifens erwischt wird, der muss 40 Euro blechen.

Die größten rechtlichen Konsequenzen zieht jedoch wie so oft der Alkohol nach sich. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad erwischt wird, dem drohen drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). (bm)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema DVAG:

Digital Awards: Innovationspreis für DVAG

DVAG: Was Studierende zur BU wissen sollten

DVAG: Maklervertrieb wird zur brotlosen Kunst

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments