Gutachten: Bestellerprinzip macht Hauskauf teurer statt billiger

Auch beim Verkauf von Immobilien soll nach den Plänen von Justizministerin Katarina Barley bald der Auftraggeber den Makler bezahlen. Ein Gutachten im Auftrag des Rings Deutscher Makler kommt zu dem Schluss, dass dies den Hauskauf nicht billiger sondern teurer machen wird.

Bisher wird die Maklercourtage beim Verkauf eine Immobilie meist vom Käufer getragen.

Die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips werde nicht so wirken, wie Justizministerin Katarina Barley (SPD) erwarte, heißt es in einem Gutachten für den Ring Deutscher Makler, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Es sei vielmehr zu erwarten, dass der Verkäufer die Maklerkosten dann in den Kaufpreis einkalkuliere. Steigt der Kaufpreis, falle aber auch mehr Grunderwerbssteuer an. Letztlich würde der Käufer damit draufzahlen.

Entlastung der Käufer erhofft

Barley hatte angekündigt, das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf rasch einzuführen. Sie erwartet dadurch eine spürbare Entlastung der Käufer, da meist der Verkäufer den Makler beauftrage. Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Am Mittwoch wollte sich Staatssekretär Gerd Billen mit Vertretern der Immobilienwirtschaft treffen.

Bei der Vermietung von Wohnungen gilt bereits das Bestellerprinzip: Der Vermieter muss den Makler selbst zahlen, wenn er ihn beauftragt. Das funktioniere, da die Höhe der Miete nicht marktwirtschaftlichen Regeln, sondern dem sozialen Mietrecht unterliege, heißt es in dem Gutachten einer Münchner Kanzlei. Der Vermieter könne in Gebieten mit hoher Nachfrage wegen der Mietpreisbremse nicht beliebig viel verlangen und daher die Maklerkosten nicht einfach umlegen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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