Zum 1. Januar 2027 öffnet sich für Sparer in Deutschland die Möglichkeit, ein Altersvorsorgedepot einzurichten - das Nachfolgeprodukt der Riester-Rente. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz. Der Bundestag beschloss es am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Am 26. Mai 2026 folgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Laufende Riester-Verträge bleiben unverändert bestehen. Ab 2027 ist der Abschluss neuer Riester-Verträge dagegen nicht mehr möglich - das geht aus dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums von Januar 2026 hervor.
Für Frauen ist dieser Starttermin mehr als eine technische Randnotiz. Das Statistische Bundesamt bezifferte den Gender Pension Gap, die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern, für das Einkommensjahr 2024 auf 25,8 Prozent inklusive Hinterbliebenenrenten. Demnach erreichten Frauen im Durchschnitt ein Alterseinkommen von 1.720 Euro brutto im Monat, während Männer auf 2.320 Euro kamen. Ohne Hinterbliebenenrenten wächst die Lücke auf 36,9 Prozent. Die laufende Destatis-Tabelle auf Basis der europäischen Erhebung EU-SILC weist für das Bezugsjahr 2025 niedrigere Werte aus: 24,2 Prozent inklusive und 36,0 Prozent ohne Hinterbliebenenrenten. Die Abweichung zeigt, dass der Indikator je nach Erhebungsjahr schwankt.
Was das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente unterscheidet
Die neue Förderung sieht vor, dass für jeden eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro eine Grundzulage von 50 Cent gewährt wird. Danach sinkt sie auf 25 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Maximal kommen so 540 Euro Zulage pro Jahr zusammen, wie aus den FAQ der Bundesregierung zur Reform hervorgeht. Pro Kind kann zusätzlich eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro hinzukommen. Junge Berufseinsteiger erhalten vor ihrem 25. Geburtstag einmalig 200 Euro.
Beim staatlich definierten Standarddepot darf zudem laut Bestätigung des Bundesfinanzministeriums ein Kostensatz von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten jährlich nicht überschritten werden. Neu ist zudem der Kreis der Förderberechtigten: Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende unmittelbar förderberechtigt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Riester-Förderung.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Besteuerung. Während der Ansparphase fällt im Altersvorsorgedepot weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, die Besteuerung erfolgt nachgelagert erst bei Auszahlung in der Rentenphase. Ein frei besparter ETF-Sparplan unterliegt dagegen schon in der Ansparphase der Abgeltungsteuer und der Vorabpauschale. Dafür bleibt das Kapital jederzeit zugänglich, eine Bindung bis zum Ruhestand gibt es nicht.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot | Freier ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Förderung | Zulagen bis 540 Euro pro Jahr, plus Kinder- und Berufseinsteigerbonus | Keine staatliche Förderung |
| Besteuerung in der Ansparphase | Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale | Abgeltungsteuer und Vorabpauschale fallen an |
| Besteuerung bei Auszahlung | Nachgelagert in der Rentenphase | Bereits während der Ansparphase anteilig versteuert |
| Kostenobergrenze | 1,0 Prozent Effektivkosten (Standarddepot) | Abhängig vom gewählten ETF, keine gesetzliche Grenze |
| Verfügbarkeit des Kapitals | Bindung bis zum Ruhestand | Jederzeit verfügbar |
| Förderberechtigte | Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende | Jeder, unabhängig vom Erwerbsstatus |
Warum die Entscheidung für Frauen besonders wichtig ist
Noch immer sparen Frauen seltener am Kapitalmarkt als Männer. Die Aktionärszahlen des Deutschen Aktieninstituts zeigen für 2025 einen neuen Höchststand: 14,1 Millionen Menschen in Deutschland investierten in Aktien, Fonds oder ETFs. Davon waren 5,4 Millionen Frauen, ein Plus von einer Million oder 24 Prozent gegenüber 2024. Bei den Männern waren es 8,7 Millionen, ein Zuwachs von 940.000 oder zwölf Prozent. Frauen holen prozentual also stärker auf, die absolute Lücke bleibt aber groß. Laut einer OECD-Finanzbildungsstudie aus dem Jahr 2024 besitzen in Deutschland 22,2 Prozent der Männer Aktien, ETFs oder Fonds, bei Frauen sind es nur 12,3 Prozent.
Besonders ausgeprägt ist der Unterschied bei Müttern. Das DIW Berlin ermittelte im Wochenbericht 12/2025 für westdeutsche Geburtsjahrgänge 1952 bis 1959 einen Motherhood Pension Gap von rund 27 Prozent im Alter von 60 Jahren. Gemeint ist die Rentenlücke zwischen Müttern und kinderlosen Frauen. In Ostdeutschland fiel der Effekt sogar negativ aus, weil Mütter dort historisch häufiger vollzeitbeschäftigt waren. Auch bei der privaten Altersvorsorge zeigt sich ein Unterschied zwischen den Geschlechtern: Eine gemeinsame Studie von EY und dem Institut für Generationenforschung zeigt, dass lediglich 43 Prozent der verheirateten und 32 Prozent der ledigen Frauen über eine private Altersvorsorge verfügen, während es bei den Männern 55 beziehungsweise 40 Prozent sind.
Rechenbeispiel: Wann sich das Altersvorsorgedepot lohnt
Ob am Ende das Altersvorsorgedepot oder ein freier ETF-Sparplan die höhere Nettorente abwirft, hängt vom Einkommen und von der familiären Situation ab. Das Portal extraETF hat dazu zwei Beispielrechnungen aufgestellt. Eine 35-jährige Sparerin mit zwei Kindern, im Beispiel „Julia“, profitiert durch Zulagen und Steueraufschub im Altersvorsorgedepot von 223 Euro mehr Nettorente pro Monat als mit einem vergleichbaren ETF-Sparplan. Ein gutverdienender 45-Jähriger, „Marc“, erzielt dagegen trotz höherem Depotwert bei Rentenbeginn im Altersvorsorgedepot mit dem freien ETF-Sparplan 113 Euro mehr Nettorente pro Monat. Beide Werte stammen aus einer Beispielrechnung und nicht aus einer amtlichen Berechnung.
Kritik am neuen Altersvorsorgedepot
Der Versicherungsverband GDV sieht die Reform grundsätzlich als positiv an, bemängelt jedoch, dass der Staat dabei auch als Produktanbieter auftreten will. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagt: „Die Reform ist ein überfälliger Modernisierungsschritt. Zusätzliche Altersvorsorge gewinnt dadurch an Attraktivität.“ Zugleich mahnt er: „Kritisch ist, dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt. Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs.“ Deshalb verlangt der Verband gleiche Spielregeln für staatliche wie private Anbieter, damit Wettbewerbsverzerrungen ausbleiben.
Kritik kommt zudem aus einer anderen Richtung - von der Gewerkschaft ver.di. Gestützt auf eine Analyse des WSI argumentiert die Gewerkschaft, dass die Reform der privaten Altersvorsorge vor allem Besserverdienenden zugutekommt. Menschen mit geringem Einkommen - unter ihnen überdurchschnittlich viele Frauen mit Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen - dürften gegenüber der früheren Riester-Förderung tendenziell benachteiligt sein.















