AfW: Gesetzentwurf zur IDD-Umsetzung ist verfassungswidrig

Auch die im Entwurf geplante Doppelberatungspflicht (Beratung durch Makler und Versicherungsunternehmen) sieht Schwintowski kritisch. Unter Verweis auf das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Normenbestimmtheit und Normenklarheit regt er an, die bisherige Regelung beizubehalten.

Diese geht demnach davon aus, dass ein Versicherer nicht zur Beratung verpflichtet ist, wenn ein Makler den Versicherungsvertrag beim Kunden vermittelt hat.

„Wir sehen uns in unserer bisherigen Kritik an den Plänen zur IDD-Umsetzung bestätigt. Es geht hier um sehr grundsätzliche Fragen für den Berufsstand der Versicherungsmakler. Das geht auch schon deutlich über ein ‚Wehret den Anfängen‘ hinaus“, kommentiert geschäftsführender AfW-Vorstand Norman Wirth.

AfW hofft auf sinnvolle IDD-Umsetzung

Die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler würden demnach zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der „quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater“ führen.

Wirth rechnet damit, dass es – unterstützt durch den wissenschaftlichen Beitrag – doch noch zu einer sinnvollen Umsetzung der IDD kommen wird. Die gesamte Stellungnahme Schwintowskis kann auf der Webseite des AfW heruntergeladen werden. 

Die Sachverständigenanhörung zur IDD-Umsetzung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages ist für den 17. Mai geplant. Am 2. Juni soll demnach die zweite und dritte Lesung im Bundestag erfolgen. Der Beschluss durch den Bundesrat ist auf den 7. Juli 2017 terminiert. (jb)

Foto: AfW

 

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