
Skipisten-Unfall: PKV muss Bergung mit Rettungsschlitten nicht zahlen
Nach einem Skiunfall im europäischen Ausland wird eine verletzte Frau mit einem Rettungsschlitten von der Piste zum Rettungswagen gebracht. Die Kosten dafür verlangt sie von ihrer privaten Krankenversicherung zurück. Das OLG Dresden hat nun entschieden, dass der Versicherer nicht zahlen muss.
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