Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit: Wie Schulabgänger versichert werden

Berufsunfähigkeitsvorsorge: Ab dem ersten Arbeitstag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsminderung infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten eine Rente nach Durchschnittseinkommen (Paragraph 71 SGB VI), ab dem zweiten Jahr auch infolge von Freizeitunfällen oder anderen Krankheiten („Vorzeitige Wartezeiterfüllung“, Paragraph 53 SGB VI).

Eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) macht aber Sinn, denn bei den privaten Policen ist die bisherige berufliche Tätigkeit versichert. Bei der gesetzlichen Rente indes gibt es für Berufsanfänger keinen „Berufsschutz“. Es kommt für die Leistungspflicht darauf an, ob noch irgendeine Erwerbstätigkeit möglich ist, also auch in einem ganz anderen Beruf.

Studium statt Lehre (Fach- oder Hochschule)

Krankenkasse: Ein Student kann bis zum 25. Geburtstag kostenlos bei seinen Eltern in der gesetzlichen Kasse mitversichert bleiben. Danach ist er oder sie selbst pflichtversichert und zahlt einen vergünstigten Beitrag von derzeit rund 85 bis 90 Euro im Monat (je nach Kasse, Pflege inklusive). Dies geht längstens bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Möchte der Student lieber 1. Klasse bei einer privaten Krankenkasse (PKV) versichert sein, kann er sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen – das geht allerdings nur in den ersten drei Monaten nach Einschreibung, so die Gothaer Versicherung. Dazu muss der gesetzlichen Kasse eine Bescheinigung der PKV vorgelegt werden.

 

Seite 3:  Wer noch sucht…

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments