Grundsteuer: Unions-Mittelstand will Ländern Reform überlassen

Die Zeit drängt: Das Bundesverfassungsgericht hat wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt.

Die Grundstücke sollen nun zum 01. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer nach den Plänen von Scholz 2025 fällig werden.

Durchbruch der Reform noch heute?

„Wir brauchen jetzt eine rasche Einigung“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag.

„Wie wichtig diese Steuer für die Kommunen und ihre Leistungen für die Menschen ist, hat gerade die Steuerschätzung bestätigt: Danach werden im nächsten Jahr 14,5 Milliarden Euro erwartet. Bund und Länder müssten an diesem Freitag die Basis für einen Durchbruch bei der Reform schaffen.“ (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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