DVAG: Feuer in der Weihnachtszeit – wer zahlt?

Als wichtigste Regel gilt es, offenes Feuer nie aus den Augen zu lassen. Wer beispielsweise das Haus verlässt und vergisst, die Adventskerzen auszupusten, handelt grob fahrlässig.

Aber auch, wenn der Weihnachtsschmaus kurz aus den Augen gelassen wird und währenddessen weiter auf dem Herd kocht, kann das als grob fahrlässig eingestuft werden. Entsteht in diesem Moment ein Brand, zahlen viele Versicherungen den Schaden nicht.

„Damit Verbraucher nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten sie einen Tarif wählen, bei dem im Vertrag ausdrücklich festgehalten ist, dass die Versicherung sämtliche Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt“, sagen die Versicherungsprofis.

Deshalb unbedingt das Kleingedruckte prüfen und Unklarheiten mit einem persönlichen Berater klären.

Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit:

  • Brennende Kerzen nie ohne Aufsicht
  • Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhänge) aufstellen
  • Kerzen frühzeitig löschen
  • Kerzen gehören immer in standfeste, nicht brennbare Halterungen
  • Weihnachtsbaum sicher und stabil aufstellen
  • Beim Kauf von Elektroprodukten, wie zum Beispiel elektrische Kerzen, auf das Prüfzeichen des Verbands deutscher Elektrotechnik (VDE) achten
  • Rauchmelder regelmäßig überprüfen
  • Im Brandfall nur dann mit dem Löschen beginnen, wenn man sich dabei nicht selbst gefährdet

(bm)

Foto: Shutterstock

 

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