P&R: Vertriebshaftung wegen Anschreiben

„Durch den Passus am Ende des Schreibens wurde das Investment unseres Mandanten, das mit einem Risiko bis hin zum Totalverlust behaftet ist, nicht nur verharmlost dargestellt, sondern durch die Beschreibung als rentierlich und überaus verlässlich wurden die Risiken sogar gänzlich verschwiegen“, erklärt Petersen.

Nach der Aussage des Beraters habe er mit diesem Satz lediglich darauf hinweisen wollen, dass die Anlage in der Vergangenheit diese Merkmale aufwies.

„Hätte der Berater erkennen müssen“

Doch der Anleger hätte diese Aussage auf die neue Anlage beziehen und die Risikofreiheit der Anlage annehmen müssen. „Dieses Verständnis hätte der Berater auch erkennen müssen, sodass sein Handeln wenigstens fahrlässig war“, so Petersen, der sich mit dieser Argumentation vor dem LG Berlin offenbar durchgesetzt hat.

P&R war einst führender Anbieter von Container-Direktinvestments und meldete im März und April 2018 für seine deutschen Gesellschaften Insolvenz an. Betroffen ist ein ursprüngliches Anlagevolumen von 3,5 Milliarden Euro, das wahrscheinlich zum großen Teil verloren ist. Es geht also um viel Geld, über das auch vor Gericht gestritten wird. Dabei gerät nicht selten auch der Vertrieb in das Visier von Anlegeranwälten. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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